Weiss nicht wie es in den anderen Bundesländern ist,aber bei uns sind auf angefangene 100ha 3 Kirrungen erlaubt !
Diese sind meldepflichtig und werden auch kontrolliert - mal mehr mal weniger. Es darf auf jeder Kirrung nicht mehr als 1 kg (täglich) Kirrmaterial ausgebracht werden und das unerreichbar für andere Schalenwildarten als Sauen !Das heisst es muss entweder in Behältnissen sein die nur von Sauen geöffnet werden können oder mit Steinen beschwert (oder lose Steine) die ebenfalls nur für Sauen zu bewegen sind.
Die Strafen für zuviel ausgebrachtes Kirrmaterial sind empfindlich,meist wird man aber zuvor verwarnt und man tut gut daran diese Warnungen ernst zu nehmen!
Dort wo Kirren gesetzlich verboten ist (für mich völlig unverständlich!!) - sollte man an fruchtenden Bäumen (Eichen,Buchen,Nuss und Haselnuss,Kastanien und allen Obstbäumen) mit Buchenholzteer und Salz zur Stelle sein,dies aber nur im Einvernehmen mit dem Grundbesitzer !
Speziell wo Schäden an der Ackerfrucht oder den Wiesen zu erwarten sind kann ich mir diese Verbote die meist von nicht mit der Materie vertrauten Leuten ausgearbeitet und beschlossen werden- nur schwer vorstellen ! Denn für diese Schäden hat der Jagdausübungsberechtigte aufzukommen und eine Kirrung sollte ja zum Abwenden von Schwarzwildschäden dienen (Wald oder Waldrand).
Es gibt natürlich die Möglichkeit UNSICHTBAR zu Kirren - ist aber dort wo ein generelles Kirrverbot gilt nicht anzuwenden.
Zu guter Letzt bin ich der Meinung,dass man den Praktiker (Jäger) entscheiden lassen sollte WANN - WO - WAS man kirrt, das WIEVIEL gehört limitiert,denn man manche würden am liebsten täglich eine LKW-Ladung ausbringen - es könnte ja der Nachbar auch eine Sau erwischen !
!
Weidmannsheil
Rudi