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Freitag, 15. Juli 2011, 09:03

§ 26 Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Neufassung der §§ 15 Abs. 2 lit. c und 23 durch die Novelle LGBl. Nr. 71/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. (2)
(2) Die Neufassung des § 17 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 69/2003 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2003, in Kraft. (2)
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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