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Rechtskunde Frage 21
Was geschieht mit einer Eigenjagd, die während der Jagdpachtperiode durch Abverkauf auf unter 115ha verkleinert wird?
- Verringert sich die Fläche eines Eigenjagdgebiets auf eine Fläche, die geringer ist als 115ha (<115ha), so fällt sie dem Genossenschaftsgebiet zu.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nickback« (8. Mai 2017, 13:34)
Normalerweiße erst mit Neuverpachtungsjahr sprich Pachtperiode!
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Wenns Jagan nit war, warets nix schen auf da Welt!
Danke für den Hinweis.
im Nachinein eigentlich klar- da ja die Feststellung hinsichtlich des Eigenjagdgebiets ja wieder gesondert zu beantragen ist => spätestens 6 Wo nach dem 30.Juni des vorletzten Jagdjahres der aktuell gültigen Jagdperiode (gilt für NÖ)
Wäre das so richtig beantwortet? Oder hab ich was vergessen.
Ich glaube, da hat sich h was geändert mit der Jagdgebietfeststellung. Ich schau morgen nach.
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