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1

Mittwoch, 4. April 2018, 10:34

Waffe im Ortsgebiet im Auto ?

Hallo,

mir stellt sich folgende Frage - möglicherweise im Jagdkurs mal behandelt, aber leider wieder vergessen.

Meine Ortschaft, wo ich wohne liegt eigentlich in meinem Revier. Darf ich jetzt, wenn ich zum Hochstand, zu den Fallen etc. fahre, die Waffe bereits geladen im Auto mitführen? Gehört die Ortschaft eigentlich zum Revier, oder gilt hier die 300 Meter-Regelung.?

Vielen Dank
Wmh
Thomas

2

Mittwoch, 4. April 2018, 11:21

machst du den Jagdkurs gerade?

ich Frage für einen Freund und wegen deiner Angabe im Profil - kein Jäger:

Persönliche Informationen
Geschlecht Männlich
Jäger Kein Jäger
Hobbys Fliegenfischen, Jagen, Segeln
***wmh***
cpm

3

Mittwoch, 4. April 2018, 11:34

machst du den Jagdkurs gerade?

Unser Hiermann ist schon a ´waschechter Saujäger 8)

Zu deiner Frage:

Mit den 300m hat das absolut nix zu tun. Die beziehen sich NUR auf´s Raubzeug, sonst nix.

Ich vermute mal das der Transport im geladenen Zustand auf der Straße nicht erlaubt ist.

Im Revier müsst es erlaubt sein, weil:



Zitat






§ 95

Verbote sachlicher Art

(1) Alle nicht-selektiven Jagdmethoden sind verboten, insbesondere ist es verboten:

.

.

.





10.


die Jagd aus Luftfahrzeugen, fahrenden Kraftfahrzeugen oder Booten mit einer Antriebsgeschwindigkeit von mehr als 5 km/h auszuüben.

WMH

4

Mittwoch, 4. April 2018, 12:10

machst du den Jagdkurs gerade?

ich Frage für einen Freund und wegen deiner Angabe im Profil - kein Jäger:

Persönliche Informationen
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Jäger Kein Jäger
Hobbys Fliegenfischen, Jagen, Segeln


Nein, mache nicht gerade den Jagdkurs - wie Nickback schon erwähnte. (Bin letzten Herbst fertig geworden).

Hab meinen Status auf "Jäger" geändert. - Danke für den Hinweis ;-)
Wmh
Thomas

5

Mittwoch, 4. April 2018, 12:13

enn ich zum Hochstand, zu den Fallen etc. fahre, die Waffe bereits geladen im Auto mitführen?

Mir stellt sich eher die Frage der Sinnhaftigkeit, dass ich eine geladene Waffe im Auto haben muss. ?(
Das schießen aus dem auto ist per Jagdgesetz was ich so weiß absolut verboten.
Jetzt muss ich sowieso aussteigen und da wird sich sicher die eine oder andere Sekunde finden um das Magazin an zu stecken oder die Pille in den Lauf zu stecken.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
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6

Mittwoch, 4. April 2018, 12:16

machst du den Jagdkurs gerade?

Unser Hiermann ist schon a ´waschechter Saujäger 8)

Zu deiner Frage:

Mit den 300m hat das absolut nix zu tun. Die beziehen sich NUR auf´s Raubzeug, sonst nix.

Ich vermute mal das der Transport im geladenen Zustand auf der Straße nicht erlaubt ist.

Im Revier müsst es erlaubt sein, weil:


WMH[/quote]

Die Frage ist wahrscheinlich - zählt die Ortschaft als/zum Revier oder nicht. Wenn ja, dann nehme ich mal an, dass ich die Waffe auch (im geladenen) Zustand führen sowie im KFZ transportieren darf. Vielleicht hab ich auch einen falschen Logikansatz :S
Wmh
Thomas

Andi73

Rotwildjäger

Beiträge: 609

Beruf: Wirtschaftsinformatiker

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7

Mittwoch, 4. April 2018, 12:25

Verboten ist die Jagd aus dem FAHRENDEN Kfz. Aus dem stehenden sollte es erlaubt sein.
Halte nichts vom Transport einer geladenen Waffe im KFZ, ist mir zu grün.
Weiters halte ich auch nix von der Jagd aus dem KFZ - das Wild soll nicht gleich wenn es des Jägers Auto hört flüchtig werden.
Wmh. Andi

8

Mittwoch, 4. April 2018, 12:42

Bei uns in NÖ ist es nicht verboten aus dem KFZ ein Stück zu erlegen.

Es ist meiner Meinung nach oft nicht anders machbar und es gibt einen präziseren Anschlag als mit Pirschstecken oder sonstigen Möglichkeiten, somit aus meiner Sicht sogar weidgerechter/sinnvoller.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nickback« (4. April 2018, 12:51)


9

Mittwoch, 4. April 2018, 12:48

ist erlaubt:
Waffengesetz:
Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D
§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3.
als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4.
sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.

(3) Die Behörde hat einen Waffenpaß auszustellen, wenn der Antragsteller verläßlich ist und einen Bedarf (§ 22 Abs. 2) zum Führen solcher Schußwaffen nachweist. Die §§ 25 bis 27 gelten; § 25 Abs. 4 jedoch mit der Maßgabe, daß die Schusswaffen der Kategorie C oder D nach der Entziehung der Bewilligung zum Führen dieser Waffen beim Besitzer verbleiben.

10

Mittwoch, 4. April 2018, 13:05

Rechtliche Lage in der Steiermark:

§ 58
Sachliche Verbote; Wildfolge

Absatz:
8. aus Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Motorbooten und Seilbahnen sowie aus anderen Fahrzeugen, die mit Maschinenkraft betrieben werden, auf Wild zu schießen;

@Karli
§ 35 Waffengesetz regelt das nicht. Hier ist nicht ersichtlich das ich eine "geladene" Waffe mit im Auto haben darf.
Weidmannsheil

Rocces


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11

Mittwoch, 4. April 2018, 13:32

sorry wegen Irrtum :-) Und noch dazu hab' ich deine Frage falsch verstanden :-)
schönen Tag noch!
***wmh***
cpm

12

Mittwoch, 4. April 2018, 14:41

Mir gehts gar nicht darum, dass ich mit der geladenen Waffe herumfahre - ich steige zu Hause immer mit ungeladener Waffe in mein Revierfahrzeug. Nur gestern ist mir folgendes passiert:

Ich fahre mit meiner Flinte ins Revier,. - beim Aussteigen im Revier lade ich zwei Schrotpatronen in die Flinte. Komme nicht zum Schuss, lege die Flinte ins Auto und fahre weiter. Und so gehts voran. Irgendwann fahr ich nach Hause und komme dann drauf, dass ich die ganze Zeit meine Flinte geladen u. gesichert herumgeführt habe - auch in der Ortschaft. War eigentlich keine Absicht - aber daher tat sich meine Frage auf.

Ich muss mir andere Gewohnheiten aneignen - damit es nicht mehr passiert !

Aber grundsätzlich die Frage - zählt die Ortschaft als Revier oder nicht? Wie seht ihr das?
Wmh
Thomas

13

Mittwoch, 4. April 2018, 15:55

@ rocces

Wenn man eine Waffe führen darf (und das darf ein Jäger mit Jagdkarte und Waffen) - dann ist es erlaubt.

Karli

14

Donnerstag, 5. April 2018, 11:28

Waffe im Ortsgebiet

Aber grundsätzlich die Frage - zählt die Ortschaft als Revier oder nicht? Wie seht ihr das?

Ich bin zwar Jurist, aber kein Experte im Waffen- und Jagdrecht. Habe ein wenig herumgelesen, aber in der Kürze keine wirklich exakte Antwort gefunden
Meinem juristischen Gefühl nach darf im Ortsgebiet keine geladene Waffe im Auto sein. Eventuell unterladen, was aber bei der Flinte nicht möglich ist. DAs Ortsgebiet würde ich in diesem Zusammenhang nicht als Teil des Reviers sehen.

So oder so, ich würde im Ortsgebiet auf keinen Fall mit einer geladenen Waffe herumfahren. Aber da sind wir uns wohl eh alle einig.

Jagdfreund

Andi73

Rotwildjäger

Beiträge: 609

Beruf: Wirtschaftsinformatiker

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15

Donnerstag, 5. April 2018, 12:32

Bin da gegenteiliger Meinung.
Ortsgebiet ist Teil des Reviers.
Die Jagd ruht ja nur in umzäunten Gärten usw...
Wmh. Andi

16

Donnerstag, 5. April 2018, 20:45

Wenn man eine Waffe führen darf (und das darf ein Jäger mit Jagdkarte und Waffen) - dann ist es erlaubt.


§35 Waffengesetz bezieht sich aber auf keinen Ort oder Örtlichkeit wie von Hiermann beschrieben.
Somit denke ich ist es nicht ganz an zu wenden.

Hir bei mir würde ich diesen § heran ziehen (Steiermark):

§ 55 Örtliche Verbote der Jagdausübung; Anzeigepflicht bei Wildseuchen

(1) In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Stätten, die der Heilung oder Erholung Kranker und Rekonvaleszenter dienen, von einzelnen Häusern und Scheunen und von Wildquerungseinrichtungen (wie Grünbrücken oder Wilddurchlässe) darf zwar das Wild aufgesucht und getrieben, nicht aber mit Schusswaffen erlegt werden.
(2) Auf Friedhöfen, Eisenbahnstrecken und Gleisanlagen, auf öffentlichen Straßen, in öffentlich zugänglichen Parkanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen darf das Wild weder aufgesucht noch getrieben, noch erlegt werden.
Weidmannsheil

Rocces


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17

Freitag, 6. April 2018, 07:51

Ich würde gerade eine Flinte nie geladen im Auto herumfahren, da bei (fast) allen Flinten die Sicherung NUR auf das Abzugszüngel geht, nicht aber auf den Zündstift :huh:
Das heißt, wenn du mit der geladenen Flinte am Rücksitz oder im Kofferraum herumfährst könnte es durchaus sein das sich (gerade auch bei älteren oder ausgewergelten Flinten)
plötzlich ein Schuss löst wenn du über ein Schlagloch fährst! :S Sicherung bei der Flinte ist mit Vorsicht zu genießen :!:

Bei meiner SM 12 hätte ich da keine Bedenken dabei, da ja durch das Handspannsystem der Schlagbolzen nicht gespannt ist kannst damit problemlos und absolut Sicher
die Waffe geladen im Auto mitnehmen!

WMH
Weidmannsheil ausn Woidviatl

18

Freitag, 6. April 2018, 09:51

Ich würde es mich mal so sagen trauen:
  • Das Transportieren einer geladenen Waffe im Auto ist nicht abhängig vom jeweiligen Landesjagdgesetz, wohl aber das Schießen aus dem Auto (oder wie sonst noch genannt).

  • Das Transportieren einer geladenen Waffe im Auto ist nicht im Waffengesetz genauer definiert.

  • Das Transportieren einer geladenen Waffe im Auto ist sicher nicht ungefährlich bzgl. versehentliche Schussabgabe.



Wmh :mrgreen:

PS: Im Revier ist meine Waffe des öfteren geladen im Auto.

Wer nicht liebt Wein und Weiber,
der wird niemals Jäger, bleibt immer Treiber.

19

Freitag, 6. April 2018, 09:54

Mir stellt sich die Frage erst garnicht. Bei uns im Waldviertel gibt es keine Wegelagerer oder Zigeuner wo ich eine geladene Waffe im Auto brauche.
Nein, ich weiß schon das das nicht deine Frage war. Du wolltest nur wissen ob es vom Gesetz her erlaubt ist eine geladene Waffe im Ortsgebiet im Auto zu haben oder nicht.

Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

20

Freitag, 6. April 2018, 11:32

Geladene Waffe im Auto

Unabhängig von jeder REchtslage: Ich würde heute niemals eine geladene Waffe im Auto transportieren. Auch wenn es technisch angeblich noch so sicher ist. Als Junger war ich da nicht ganz so 100 % (Im Revier lag schon mal die geladene Waffe im Auto) oder unterladen bei der Heimfahrt).

Heute - nach unzähligen Berichten - weiß ich, dass gar nichts 100 % sicher ist. Und dann zahlt keine Versicherung, wenn es mit Geld überhaupt noch gut zu machen ist.



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