Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 15. Juli 2011, 08:55

§ 8 Die Rechnungsprüfer

(1) Der Landestag wählt 3 Rechnungsprüfer aus den Reihen der Berg und Naturwächter auf die Dauer von 3 Jahren.
(2) Die Rechnungsprüfer haben die Gebarung der Steiermärkischen Berg und Naturwacht zu überprüfen. Die Prüfung ist mindestens von 2 Rechnungsprüfern gemeinsam durchzuführen. Über das Prüfungsergebnis haben sie jährlich dem Landestag zu berichten.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at