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Sonntag, 26. Juni 2011, 21:45

§8 Verteidiger

(1) Der Beschuldigte kann sich selbst verteidigen oder sich durch einen Rechtsanwalt, einen Verteidiger in Strafsachen oder ein Mitglied der Steirischen Landesjägerschaft verteidigen lassen.
(2) Der Verteidiger ist über alle ihm in dieser Eigenschaft zur Kenntnis gelangenden Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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