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Mittwoch, 19. Mai 2010, 18:29

§78 Verfall

(1) Bei Übertretungen der die Schonzeit regelnden Bestimmungen sowie bei
Verstößen gegen den Abschussplan ist neben der Verhängung einer Geldstrafe
gleichzeitig auf den Verfall der Trophäe des erlegten Wildes zu erkennen.
(2) Verbotene Waffen und Fangeinrichtungen sind bei Übertretungen des § 58 für
verfallen zu erklären.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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