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Freitag, 15. Juli 2011, 08:54

§ 7 Der Landesleiter

(1) Der Landesleiter vertritt die Steiermärkische Berg und Naturwacht nach außen.
(2) Der Landesleiter beruft den Landestag und den Landesvorstand ein und führt den Vorsitz in diesen Organen.
(3) Im Falle der Verhinderung des Landesleiters führt sein Stellvertreter die Geschäfte gemäß Abs.1 und 2.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
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