Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Montag, 8. August 2011, 15:26

§ 71

§ 71

Jagdkartenabgabe

(1) Die Höhe der Jagdkartenabgabe ist durch Verordnung der Landesregierung unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten ausgehend von folgenden Abgabenhöhen zum 1. Jänner 2004 festzusetzen:
1. Jagdkarte 44,70 Euro
2. Jagdgastkarte für
a) einen Ta g 14,00 Euro
b) einen Monat 27,00 Euro
3. Berechtigung zur Beizjagd 71,25 Euro.

(2) Die Jagdkartenabgabe ist vom Burgenländischen Landesjagdverband einzuheben. Zu diesem Zwecke hat der Landesjagdverband den Inhaberinnen und Inhabern einer gültigen Jagdkarte vor Ablauf des Jagdjahres einen Einzahlungsschein für die Jagdkartenabgabe zuzusenden.

(3) Der Ertrag der Jagdkartenabgabe gemäß Abs. 1 Z 1 und 3 ist vierteljährlich dem Land abzuführen.

(4) Der Landesjagdverband hat den Bezirksverwaltungsbehörden wöchentlich die Namen der Personen mitzuteilen, die Jagdkartenabgabe und Jagdhaftpflichtversicherung bezahlt haben (§ 64 Abs. 1, zweiter Satz).
Man kann nur jenes Stück Wild erbeuten welches für einem gewachsen ist