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Samstag, 16. April 2011, 10:10

§2 Förderung des Tierschutzes

§ 2. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere
der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer
Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen
des Tierschutzes zu fördern.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
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