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Dienstag, 23. August 2011, 17:23

§ 192

§ 192

Bgld. Jagdgesetz 1988; Burgenländische Jagdverordnung

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Bgld. Jagdgesetz 1988, LGBl. Nr. 11/1989, zuletzt geändert mit Landesgesetz LGBl. Nr. 94/2002, außer Kraft.
Man kann nur jenes Stück Wild erbeuten welches für einem gewachsen ist