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Dienstag, 23. August 2011, 17:35

$ 146

§ 146

Delegiertenausweis

Wurde das Wahlergebnis nicht angefochten oder über eine Beschwerde rechtskräftig entschieden, so ist allen gewählten Delegierten und Ersatzpersonen ein vom Vorsitz der Wahlkommission unterfertigter Ausweis auszuhändigen.
Man kann nur jenes Stück Wild erbeuten welches für einem gewachsen ist