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Freitag, 7. Oktober 2011, 06:42

Rechtskunde Frage 44

Was verstehen sie unter "Schadentieren" ?
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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Beiträge: 979

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2

Freitag, 7. Oktober 2011, 07:53

Re: Rechtskunde Frage 44

Dem Jagdberechtigten ist es gestattet, Schmaltiere und Schmalspießer, welche in land und forstwirtschaftlichen Kulturen erheblichen Schaden anrichten (Schadentiere), auch ohne besondere Bewilligung oder Auftrag abzuschießen, und zwar vom 15.April bis zum Beginn der Jagdzeit. Der erfolgte Abschuß ist binnen 24 Stunden der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Bezirksjägermeister anzuzeigen
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.

Weidmannsheil und LG

Martin

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3

Freitag, 7. Oktober 2011, 09:00

Re: Rechtskunde Frage 44

Kurz, bündig und richtig. #Respekt
Weidmannsheil

Rocces


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