Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 7. Oktober 2011, 06:42

Rechtskunde Frage 44

Was verstehen sie unter "Schadentieren" ?
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at

Wildacker.at

Zukunftshirsch

    Österreich

Beiträge: 979

Beruf: Wildackersaatgut-Jagdbekleidung-Revierbedarf vom Jäger für den Jäger

  • Nachricht senden

2

Freitag, 7. Oktober 2011, 07:53

Re: Rechtskunde Frage 44

Dem Jagdberechtigten ist es gestattet, Schmaltiere und Schmalspießer, welche in land und forstwirtschaftlichen Kulturen erheblichen Schaden anrichten (Schadentiere), auch ohne besondere Bewilligung oder Auftrag abzuschießen, und zwar vom 15.April bis zum Beginn der Jagdzeit. Der erfolgte Abschuß ist binnen 24 Stunden der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Bezirksjägermeister anzuzeigen
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.

Weidmannsheil und LG

Martin

http://www.wildacker.at

3

Freitag, 7. Oktober 2011, 09:00

Re: Rechtskunde Frage 44

Kurz, bündig und richtig. #Respekt
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at