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Masterhorn

Schwarzwildjäger

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Donnerstag, 15. Dezember 2011, 17:59

Raubwild- und Rabenvogelbejagung

Habe zu dem Thema heuer eine Seminar besucht. War sehr aufschlussreich bzw. gab es interessante Ansätze. Will euch nichts vorenthalten und stelle die Unterlagen online. Stand der Unterlagen ist leider 2009 wer die aktuellere Version ( 2010 ) will soll mir eine PN schreiben. Schick dann ein Mail mit der PDF. Wünsche viel Spaß beim lesen.

Ein kräftiges WMH
Masterhorn
MFG Andy

Krähenjagd! Die Singvögel und das Niederwild werden es uns danken.

Masterhorn

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Donnerstag, 15. Dezember 2011, 18:11

Re: Raubwild- und Rabenvogelbejagung

Achtung jetzt kommen 19 Seiten



1. Einflussfaktoren auf den Niederwildbesatz

Es gibt viele verschiedene Einflüsse, welche dem Niederwild in unserem Revier zu schaffen machen. Zunächst ganz sicher die Witterung, das Biotop als solches, die Landwirtschaft mit all ihren Bearbeitungsmöglichkeiten und der Tendenz zur Großflächenbewirtschaftung, der Straßenverkehr, die Art und Intensität der Bejagung und nicht zuletzt der Beutegreiferdruck.
Außerdem gibt es wahrscheinlich noch viele andere Faktoren, deren Auswirkungen uns noch gar nicht bewusst sind und die einen Niederwildbesatz in mehr oder weniger großem Ausmaß beeinflussen können.

2. Gedanken zur Fallenjagd im Niederwildrevier

2.1. Einleitung
Dieses Skriptum soll dazu dienen, dass zum Wohle des Niederwildes in unseren Revieren dem Raubwild und Raubzeug mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird und die vielerorts vernachlässigte oder gar nicht mehr vorhandene Jagd mit den gesetzlich erlaubten Fallen wieder aufgenommen beziehungsweise neu eingeführt wird.
Es soll also als Ansporn und Motivation zur Hege und Raubwildbejagung in jedem Revier dienen.
Weiters wird besonderer Wert darauf gelegt, dass hier kein Allheilmittel angeboten werden kann, sondern dass lediglich über Erfahrungen berichtet wird. Der Erfolg oder Nichterfolg wird dann lediglich vom Jäger selbst abhängen.
Es sollen damit Denkanstöße geliefert und der eine oder andere vielleicht dazu motiviert werden, dem Niederwild auch in seinem Revier wieder bessere Lebensgrundlagen und Überlebenschancen zu bieten.

2.2. Grundsätzliche Überlegungen zur Fallenjagd

Es muss zunächst vorweg schon gesagt werden, dass dieses Skriptum keineswegs dazu dienen soll, alle ihre bisherigen Erfahrungen mit der Fallenjagd als falsch hinzustellen, sondern es soll lediglich zeigen, wie wir im Revier die Jagd mit Fanggeräten handhaben und unsere Beutegrefeifer so kurz halten, ohne dass wir auf der Titelseite von Tageszeitungen oder gar vor dem Richter stehen.
Leider ist es uns Jägern heutzutage nicht mehr möglich, die besten und effektivsten Fangmethoden einzusetzen, weil bedauerlicherweise einige schwarze Schafe unter den Jägern Fehler gemacht haben und daher sehr viele Fallentypen nicht mehr erlaubt sind.
Wir müssen uns daher damit begnügen, die im Rahmen des NÖ Jagdgesetzes erlaubten Fallen zu verwenden und gleichzeitig durch vorsichtige und sorgfältige Handhabe der verschiedenen Fallen dafür zu sorgen, dass die Verwendung von Fallen und damit eine doch sehr interessante Jagdart weiter eingeschränkt wird.
Natürlich müssen wir Jäger dabei vor allem auf die zunehmende Nutzung der Natur durch Freizeitaktivitäten der nicht jagenden Bevölkerung Rücksicht nehmen.
Es soll weiters vermieden werden, dass für die eine oder andere Fallenart irgendeine Werbung gemacht wird, sondern es sollen die von uns eingesetzten Fallen vorgestellt und die damit verbundenen Erfolgschancen durchleuchtet werden.
Einer der wichtigsten und daher noch öfter wiederholten Grundsätze sei vielleicht gleich an dieser Stelle betont: Jeder, der seine fängisch gestellte Falle nicht täglich kontrollieren kann, aus welchen Gründen auch immer, der sollte auf jeden Fall die Finger von dieser Jagdart lassen.
Wir sprechen zwar immer von Raubwild, Raubzeug, Beutegreifer, Predatoren oder Schädlingen, haben es aber trotzdem mit Lebewesen zu tun, die durch unsere Verantwortung unter Umständen unnötiges Leid oder überflüssige Qualen erleiden. Ein in einer Kastenfalle halb verhungerter Marder oder ein in einem Tellereisen mit einer halb abgerissenen Brante hängender Fuchs ist erstens eine fürchterliche Tierquälerei, zweitens moralisch unverantwortlich und drittens rechtlich verboten und unter Strafe gestellt sowie erst recht wieder Nahrung für jene Gruppen, die nur Gründe dafür suchen, die Jägerschaft erneut - und dann auch mit Recht - an den Pranger zu stellen.
Wir haben es wirklich nicht nötig, durch Missachtung der Gesetze, sei es jetzt Tierschutz, Naturschutz oder Jagdgesetz, negativ im Zentrum der Kritik und im Schussfeld der Medien zu stehen.
Außerdem gibt es mittlerweile genügend Lebendfangfallen, sodass wirklich jeder unserer Räuber effektiv mit einer legalen Falle bejagt werden kann, sodass Totschlagfallen in einem gut geführten Niederwildrevier gar nicht mehr nötig sind.
Fallenjagd heißt, Verantwortung übernehmen!
An dieser Stelle gehört auch erwähnt, dass die Verwendung von Gift im Jagdbetrieb nichts verloren hat, gesetzlich verboten ist und daher von jedem Jäger nicht nur abgelehnt, sondern auch scharf verurteilt werden muss.

2.3. Sinnhaftigkeit der Fallenjagd

Es ist sicher falsch zu glauben, dass nur durch den intensiven Einsatz von Fallen der Niederwildbesatz in die Höhe getrieben werden kann und damit die Schuldigkeit dem Niederwild gegenüber getan ist.
Man sollte vielmehr gleichzeitig auch andere Maßnahmen setzen, wie Verbesserung des Lebensraums oder eine gute Fütterung in Notzeiten oder die ebenfalls sehr interessante Ansitzjagd.
Und gerade dort, wo der Lebensraum für das Nutzwild stimmt oder sich das Wild zur Futteraufnahme an der Fütterung aufhält, gerade dort hält sich auch der Räuber auf; und gerade dort können wir unsere Fallen gezielt und effektiv einsetzen.
Die Fallenjagd kann also sicher als zusätzliche Hilfe betrachtet werden und eine wichtige und auch effektive Unterstützung einer guten und zielgerichteteten Niederwildhege bieten.

2.4. Situation der Fallenjagd in der Öffentlichkeit

In der Bevölkerung wird Fallenjagd zum Großteil abgelehnt, obwohl gegen das Aufrichten einer Mäuse- oder Rattenfalle – auch das sind Totschlagfallen - im Haushalt kaum jeman
etwas einzuwenden hat. Diese Tatsache zeigt aber gleichzeitig auf, dass eine Notwendigkeit der Fallenjagd sehr wohl gegeben ist.
Die größtenteils negative öffentliche Meinung begründet sich in erster Linie auf Fehlleistungen einiger weniger Jäger, sodass heute um so mehr auf eine qualifizierte Fallenjagd und Fallenverwendung zu achten ist.
Aus diesem Grund muss auf eine sorgfältige Handhabe im Umgang mit allen erlaubten und genehmigten Fallen besonders geachtet werden!
Die andere Seite ist jene, dass etwa am Beispiel des Steinmarders sehr wohl auch von der Öffentlichkeit Interesse gezeigt wird, dass diese Raubwildart intensiv bejagt wird, denn gerade der Steinmarder verursacht in den letzten Jahren zunehmend Schäden an Autos oder Lärm- und Schmutzbelästigungen in besiedelten Gebieten.
In diesen Fällen liegt wiederum öffentliches Interesse an der Regulierung derartiger Schädlinge. Da aber gerade in den örtlichen Bereichen der Gebrauch von Schusswaffen gesetzlich untersagt bzw. nicht möglich ist, kann die erforderliche Regulierung dieser nachtaktiven Räuber nur durch den qualifizierten Einsatz von Fallen erreicht werden.

3. Das Niederösterreichische Jagdgesetz
NÖ Jagdgesetz LGBl 6500
§ 92
Fangen von Wild, Verbot von Fallen
(1) Das Verwenden von Fallen und anderen Selbstfangvorrichtungen im Jagdbetrieb ist mit Ausnahme von Kastenfallen zum Lebendfang von Haarraubwild und Schwarzwild verboten. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Verordnung die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher gemäß § 3 Abs. 8 erlauben und kann für einen zeitlich und örtlich bestimmten Bereich die Verwendung anderer Arten von Fallen zum Fang von Haarraubwild oder die Verwendung von Fallen zum Lebendfang zu wissenschaftlichen Zwecken mit Bescheid ausnahmsweise zulassen. Bei der Erlassung eines solchen Bescheides ist eine Abwägung der öffentlichen Interessen, insbesondere des Tierschutzes, der Bekämpfung von Tierseuchen und des Artenschutzes vorzunehmen. Auch in diesen Fällen sind hinsichtlich der Eignung der Fangvorrichtungen und der Eignung der fallenaufstellenden Personen die Bestimmungen des Abs. 3 anzuwenden. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann für wissenschaftliche Zwecke gemäß § 3 Abs. 8 Ausnahmen vom Verbot des Lebendfangs von nicht jagdbaren Wildarten zulassen.
(2) Bei der Verwendung von Fallen gemäß Abs. 1 gilt folgendes:
1. Es dürfen nur zugelassene Arten von Fallen verwendet werden (Abs. 3).
2. Fallen dürfen nur von geeigneten Personen (Abs. 3) aufgestellt werden.
3. Die aufgestellten Fallen sind zur Vermeidung von Quälerei des Wildes in kurzen Zeitabständen, mindestens aber täglich zu überprüfen.
4. Auf das Vorhandensein von Fallen ist durch Anbringen von Warnzeichen aufmerksam zu machen. Diese Warnzeichen müssen von jedermann unschwer wahrgenommen und als solche erkannt werden können.
(3) Die Landesregierung hat für die Verwendung von Kastenfallen durch Verordnung zu regeln:
die Eignung der Fangvorrichtungen nach Art, Ausstattung und Funktion für das Fangen einer oder mehrerer jeweils bestimmter Tierarten sowie
die Voraussetzungen für die Personen, die Fallen aufstellen, nach Verläßlichkeit und fachlicher Qualifikation.
§ 92a
Verbot von Giften
Die Verwendung von Gift im Jagdbetrieb ist mit Ausnahme der Verwendung von handelsüblichen Präparaten zur Bekämpfung der Wanderratte verboten.
§ 97
Töten, Fangen und Beunruhigen des Wildes durch jagdfremde Personen
(3) Zum Schutze der Haustiere ist den Besitzern von Häusern, Gehöften und dazugehörigen Höfen und Hausgärten gestattet, dort Füchse, Marder, Iltisse, Wiesel sowie Habichte zu fangen und zu töten; der Gebrauch der Schusswaffe ist hiebei nicht zulässig. Das gefangene und getötete Raubwild ist dem Jagdausübungsberechtigten oder seinem Jagdaufseher unverzüglich bekanntzugeben und zu seiner Verfügung zu halten.
NÖ Jagdverordnung LGBl 6500/1
Abschnitt 8
Fallen, Fangen von Wild
§ 29

(1) Kastenfallen sind Fanggeräte, deren kastenförmiger oder röhrenförmiger Fangraum aus Holz oder anderen Materialien mit gleichwertiger Festigkeit besteht und in denen das einschliefende Tier durch einen Auslösemechanismus, welcher auf das Gewicht der jeweils zum Fang beabsichtigten Haarraubwildarten abzustimmen ist, lebend gefangen wird. Bei den kleineren Kastenfallen (Abs. 3) ist für sonstige Tiere eine geeignete Öffnung vorzusehen, die das Entkommen der Tiere ermöglicht.

(2) Die Kastenfallen für das Fangen von Haarraubwild müssen so beschaffen sein, dass das Tier unversehrt gefangen wird. Werden Kastenfallen aus Gittermaterial verwendet, sind diese beim Fangeinsatz seitlich und nach oben vollkommen zu verblenden. Die geschlossene Falle muß im Fangraum eine Luftzirkulation zulassen.

(3) Der Fangraum der geschlossenen Kastenfalle hat, je nachdem, für welche Tierart sie verwendet werden soll, folgende Mindestmaße aufzuweisen:
Tierart Breite und Höhe in cm Länge im cm
Fuchs
Dachs
Marderhund
Waschbär 20 100
Marder
Iltis 8 60
Wiesel 6 45
Bei einer röhrenförmigen Falle gilt das Breiten- und Höhenmaß als Durchmesser. Die Höhen- und Breitenmaße sind durch den Fangraummittelpunkt zu messen.
§ 30

Kastenfallen für Schwarzwild
(1) Kastenfallen für den Lebendfang von Schwarzwild sind Fanggeräte, deren Fangraum aus Holzbrettern, Metallgitterstäben, oder anderen Materialien mit gleichwertiger Festigkeit bestehen, die in einem Abstand von 3 bis 5 cm angeordnet sind. Sie müssen mit einem Boden versehen sein. Die Beschaffenheit der Fangtore und deren Auslösemechanismus muss gewährleisten, dass nur Frischlinge gefangen werden.
(2) Kastenfallen für den Lebendfang von Schwarzwild müssen so beschaffen sein, dass die Tiere unversehrt gefangen werden.
(3) Der Fangraum der geschlossenen Kastenfalle muß mindestens 95 cm breit und hoch und mindestens 165 cm lang sein.
§ 31

Verwendung von Kastenfallen
Kastenfallen dürfen nur von Personen verwendet werden, die
1. eine gültige Jagdkarte besitzen,

2. in den vorangegangenen zehn Jagdjahren mindestens drei Jahre hindurch im Besitz einer niederösterreichischen Jagdkarte waren oder den Besuch eines vom NÖ-Landesjagdverband abzuhaltenden Schulungskurses über die ordnungsgemäße Handhabung nachweisen.

3. in der Lage sind, die aufgestellten Fallen zur Vermeidung von Quälerei des Wildes in kurzen Zeitabständen, mindestens aber täglich, zu überprüfen und

4. eine schriftliche Zustimmung es Jagdausübungsberechtigten – bei Jagdgesellschaften des Jagdleiters – besitzen.

§ 33
Maßnahmen beim Raub- oder Schwarzwild
Das lebend gefangene Raubwild darf nur unter Vermeidung von Qualen für das Tier mit geeigneten Mitteln getötet werden. Lebend gefangenes Schwarzwild (Frischlinge) ist durch einen Fangschuss weidgerecht zu töten.
3.1. Ergänzende Bemerkungen

3.1.1 Qualifikation des Fallenstellers
Der Gesetzgeber hat also aus all den vorhin erwähnten Gründen dafür gesorgt, dass nur qualifizierte Personen Fallen aufstellen dürfen.

3.1.2. Kontrolle
Die tägliche Kontrolle ist nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine moralische Pflicht für jeden Fallensteller!
Grundsätzlich stellen wir die Fallen so auf, dass sie vom Auto aus jederzeit gesehen werden können. Selbst abseits gelegene Fallen werden so aufgebaut, dass sie – aus Gründen der Zeitersparnis - wenigstens mit dem Fernglas gesehen werden.
Es ist auch möglich, sich „Anzeiger“ zu basteln. Diese erlauben es, die Falle auch aus einer gewissen Entfernung, unter Umständen auch mit dem Fernglas, zu kontrollieren. Damit vergrämt man einerseits den Räuber nicht, andererseits kann die Kontrolle wesentlich rascher durchgeführt werden.
Beim Bau solcher Anzeiger gibt es viele Möglichkeiten. Je nach Gegebenheit können Schnüre mit kleinen Fetzen, Stöckchen mit Farbmarkierungen oder Kombinationen dieser Varianten eingesetzt werden.

3.1.3. Kennzeichnung
Der Gesetzgeber hat die Jägerschaft wie vorhin erwähnt verpflichtet, dass das Aufstellen von Fallen deutlich gekennzeichnet werden muss.
Wo diese Kennzeichen stehen müssen, bleibt allerdings dem Jäger überlassen. Eine Möglichkeit ist, dass auf jedem Eingang ins Revier eine Hinweistafel angebracht wird. Natürlich könnte das Hinweisschild auch direkt an der Falle oder in der unmittelbaren Nähe der Falle aufgestellt werden, das hat aber sicher den Nachteil, dass damit Neugierige zusätzlich angelockt werden, vor allem dann, wenn nur die Fallen gekennzeichnet sind. Es bietet sich daher an, die Schilder an einigen Plätzen nur aufzustellen, ohne dass Fallen dort stehen.
Außerdem tritt öfters der Fall ein, dass Fallen mutwillig beschädigt oder in unmittelbarer Umgebung einfach weggeworfen oder versteckt werden. Eine Kennzeichnung direkt an der Falle ist leider nahezu eine Aufforderung für solche Personen, welche keine Freunde der Jagd sind.

4. Fallenjagd
4.1. Allgemeines

Die Jagd mit Fangvorrichtungen ist vor allem relativ zeitaufwendig. Denn nicht nur die unbedingt notwendige tägliche Kontrolle ist wesentlich, es ist vielmehr auch sehr viel Zeit für
die Herstellung der Fallen, das Finden und Herrichten geeigneter Fangplätze sowie das Ankirren des Raubwildes erforderlich.
Ein Vorteil ist aber, dass nicht unbedingt ein großer finanzieller Aufwand nötig ist, da man sehr viele Fallen selber herstellen kann. Außerdem kann das Material zum Großteil aus alten Brettern, Holzabfällen oder Altmetallen und Ähnlichem zusammengestellt werden.
Nur wenn man sich intensiver mit der Fangjagd beschäftigt, ist es sicher zu überlegen, ob man sich etwa eine Schalsteinfalle, eine Jungfuchsfalle oder den kleinen Krähenfang käuflich erwirbt.

4.2. Fallenarten

Wippbrettfallen (groß und klein) Kastenfallen
Schalsteinfallen Kofferfallen
Jungfuchsfallen Krähenfang
Es gibt noch viele weitere Fallen, die allerdings seltener verwendet werden. Das heißt aber noch lange nicht, dass diese daher weniger effektiv sind. In diesem Skriptum werden allerdings hauptsächlich Erfahrungen mit diesen genannten Typen beschrieben.

4.3. Unsere Beutegreifer

Man muss, wenn man sich mit der Fallenjagd beschäftigt, auch von der zu fangenden Wildart ausgehen, um sagen zu können, welche Falle wo sinnvoll eingesetzt wird. Daher werden die einzelnen Schädlinge in Kurzform vorgestellt.
• Wiesel und Hermelin

Fast ausschließlich fangen wir das große und das kleine Wiesel mit der großen und kleinen Wippbrettfalle.
Mit diesen Fallen lassen sich in einem Revier mit 1.000 Hektar bei ca. 150 aufgestellten Wippbrettfallen Strecken von 500 und mehr gefangenen Wieseln jährlich ohne Probleme und viel Aufwand fangen.
Das kleine Wiesel wird bei uns in jedem Fall ebenfalls bejagt, da es mit Sicherheit einen frisch gesetzten Jungasen, auf den es vielleicht zufällig trifft, kaum verschmähen wird. Und die vorhin gezeigten Zahlen verdeutlichen nur, dass ohne eine entsprechende Bejagung mit Sicherheit eine Auswirkung auf der Hasen- oder Fasanstrecke zu bemerken wäre.
• Iltis

Der Iltis
ist - aus der Sicht des Fallenstellers - ein relativ „dankbares“ Raubwild, da sich der Besatz durch die Fallenjagd einigermaßen gut kontrollieren lässt. Denn sowohl in der Kastenfalle als auch in der großen Wippbrettfalle fängt sich der Iltis – auch ohne Beköderung – also auch ohne großen zeitlichen Aufwand.
Außerdem sind die Iltisdichten mit dem zunehmenden Mardervorkommen der letzten Jahre immer mehr zurückgegangen.

Katzen
Zu den Katzen ist zu sagen, dass sie in Niederwildrevieren wahrscheinlich zu den größten Schädlingen zu zählen sind. Eine Bejagung herumstreunender oder wildernder Katzen ist aus diesen Gründen im Niederwildrevier sehr zu empfehlen.
Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Töten von Katzen sind dabei aber strikt einzuhalten. Erwähnenswert ist sicher auch, dass der Fang von Katzen verboten ist – eine Bejagung darf daher nur mit der Waffe erfolgen!

• Marder

Der Marder als sehr vorsichtiges Raubwild ist schwierig zu fangen.
Marderfänge in der großen Wippbrettfalle oder der Kastenfalle kommen zwar vor, sind aber sicher eher zu den Ausnahmen zu zählen.
Die Schalsteinfalle hingegen funktioniert auch für Marderfänge relativ gut. Wichtig ist dazu allerdings aber eine regelmäßige Beköderung, zb. mit Eiern. Die Art des Köders sollte bei ein und der selben Falle auf jeden Fall immer beibehalten werden – Gewohnheit macht das Raubwild (nicht nur den Marder) unvorsichtiger!

Die effektivste (und vor allem sehr einfache) Falle für Marderfänge ist sicher die Kofferfalle. Bei regelmäßiger Beköderung und ausreichend Geduld ist es leicht möglich, mit dieser Falle sehr gute Erfolge zu verzeichnen. Entscheidend ist es aber auch hier, geeeignete Plätze zu finden.
Gerade der Steinmarder sollte mit Fallen intensiv bejagt werden, da andere Jagdarten mit der Flinte oder Ansitz vergleichsweise nur bescheidene Erfolge versprechen.
Eine sehr effektive Bejagungsmöglichkeit bieten Holzhaufen und Reisighaufen. Hier hält sich der Marder sehr gerne tagsüber auf und es kann mit dem Hund festgestellt werden, ob der Marder im Versteck ist. Wird das Tier bestätigt, reicht oft ein Schnitt mit der Motorsäge oder ein Silvesterknaller, der den Marder zum Springen bringt.
Bei Reisighaufen, die nach der Holzrodung im Winter angezündet werden, stehen bei uns meist zwei Jäger dabei, wenn der Marder aus dem brennende Haufen flüchtet, kann er leicht erlegt werden.

• Fuchs

Beim Fuchs verhält es sich genau umgekehrt wie beim Marder: Er ist wesentlich effektiver durch andere Bejagungen (Baujagd, Kirrplatz, Ansitz) kurz zu halten als mit der Fallenjagd.
Eine sehr wirkungsvolle Falle ist allerdings die Jungfuchsfalle. Sie kann bei jenen Bauen eingesetzt werden, wo das Geheck bereits den Bau zum Spielen verlässt und die Fähe nicht mehr ständig im Bau steckt. Dann kann unter Umständen der ganze Wurf erwischt werden. Es kann höchstens passieren, dass das Muttertier seinen Nachwuchs „frei gräbt“.
Geduld ist aber nötig, denn mitunter stellt sich der Fangerfolg erst nach mehreren Tagen ein, so kann es vorkommen, dass bei einem Bau erst mehrere Tage nach dem Aufstellen die ersten Füchse gefangen werden.
Bei höheren Fuchsdichten sind auch die Schalsteinfalle sowie jede Art von Rohrfallen – egal welches Fabrikat - gute Fanggeräte. Wichtig ist auch beim Fuchs eine regelmäßige, immer gleichartige Beköderung.
Die mit Sicherheit aber effektivste Bejagungsform beim Fuchs ist die Baujagd am Kunstbau

•Nebelkrähe und Rabenkrähe

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass insbesondere in der deckungsarmen Jahreszeit ein hoher Beutegreiferdruck durch Rabenvögel für den Verlust von unzähligen Gelegen bzw. des Nachwuchses von immer mehr Tierarten verantwortlich ist. Nicht nur die Gelege von Rebhuhn und Fasan stehen auf den Speisezetteln bestimmter Rabenvögel, sie machen auch nicht Halt vor Gelegen gefährdeter Bodenbrüter und Singvogelarten. Unter diesem Blickwinkel besteht nicht allein aus der Sicht der Niederwildhege sondern vor allem auch aus der Sicht des Artenschutzes absoluter Handlungsbedarf. Vor allem bei der derzeit hohen Besatzdichte von Elster sowie Raben- und Nebelkrähe ist eine kontrollierte Bejagung eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung unseres Niederwildes.
Ebenso wie bei der Elster sind für Krähen die kleinen Krähenfänge ausgezeichnete Fallen. Hier sind für gute Fangerfolge Lockvögel nötig. Der große Krähenfang hat den wesentlichen Nachteil, dass er nur die erste Zeit erfolgreich fängt und dann der Erfolg selten wird.
Die kleinere Krähenfalle kann sehr leicht umgestellt werden, und dann ist der Erfolg auch wieder vorhanden.
Die Entnahme der gefangenen Tiere sollte erst in der Dunkelheit erfolgen, da man sonst von den Krähen beobachtet wird. Krähen sind sehr intelligente Tiere, der Fangerfolg nimmt daher ab, wenn man von den Vögeln beobachtet wird.

• Elster

Auch für die Elstern sind die kleinen, transportablen Krähenfänge ausgezeichnete Fallen. Sogar bei einzeln im Revier vorkommenden Vögeln kann diese Falle im Revier gut eingesetzt werden.
Als Lockvogel dürfen allerdings nur krähenartige Vögel eingesetzt werden. Ohne Lockvögel sind Fangerfolge eher selten und zufällig.

4.4. Fangplätze

Grundsätzlich kann vorweg gesagt werden: Der richtige Fangplatz ist für Erfolg und Nichterfolg vor allem bei Fuchs und Marder von entscheidender Bedeutung.
Die besten Fangerfolge erzielen wir mit Sicherheit entlang der Gerinne und Wasserstellen. Hier bietet sich für das Niederwild eine optimale Deckung, die aber nicht nur Hasen und Fasane anzieht, sondern auch allen Arten von Raubwild Unterschlupf und Nahrung bietet. Daher nutzen wir dies zur Fangjagd, vor allem alle markanten Stellen, wie Baum- und Strauchgruppen, Brücken, Holzhaufen oder durch Strohballen künstlich angelegte markante Stellen werden mit Fallen versehen.
Weiters sind Windschutzgürtel interessant, einzelne Sträucher oder Bäume, Feldscheunen, Strohhaufen, Fütterungen, Holzlagerstellen oder Steinhaufen können ebenfalls zur Fallenjagd herangezogen werden.
Beim Errichten eines Fangplatzes für Fuchs oder Marder bietet sich an, durch mehrmonatiges vorheriges Ankirren herauszufinden, ob der Platz vom Räuber regelmäßig besucht wird. Aber selbst dann ist noch nicht gewiss, dass der Aufbau etwa einer Schalsteinfalle oder einer Kofferfalle von Erfolg gekrönt wird. Man muss hier sehr viel Geduld beweisen und bereit sein, sehr viel Zeit zum Suchen eines passenden Platzes aufwenden; bei den anderen Räubern ist dies kaum so schwierig und auch nicht notwendig, da sie ohne Köder gefangen werden können.
Wichtig ist bei allen Fallen, dass der Einlaufbereich ständig gesäubert wird und das eventuell wachsende Gras immer kurz gehalten werden soll, um den Erfolg zu gewährleisten. Denn nur ein sauberer Pfad wird auch vom Räuber gerne gewählt und kann so helfen, das Raubwild zur Falle hinzuleiten.

4.5. Fangzeiten

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine günstige Periode für die Fangjagd mit dem Einsetzen der Ernte beginnt, also Ende Juni. Bis in den Winter und sogar ins Frühjahr sind dann regelmäßige und auch häufige Fänge möglich. Im Frühjahr ab April - geht die Anzahl der Fänge zurück.
Betrachtet man nun die Tageszeit, so gibt es zwei wesentliche Unterschiede: Auf der einen Seite gibt es die vorwiegend nachtaktiven Räuber, wie Fuchs, Marder, Katze und Iltis. Das Wiesel und das Hermelin sind jedoch eher am Tag unterwegs.
Man sollte sich nun überlegen, wann die Falle kontrolliert werden soll. Liegen die häufigsten Fänge bei den Nachträubern, so ist eine morgendliche Kontrolle die sinnvollere. Bei häufigeren Fängen von Wiesel oder Hermelin ist es zu überlegen, ob die Kontrolle nicht in die späten Nachmittagsstunden zu verlegen wäre.
Man wird es allerdings nie schaffen, optimal zu kontrollieren, selbst bei der regelmäßigsten Kontrolle wird man feststellen, dass man hin und wieder auf bereits verendete Tiere in der Falle treffen wird.

4.6. Fallenarten

Wippbrettfalle
Die Wippbrettfalle ist die am häufigsten eingesetzte Falle. Bekannt ist mit Sicherheit die kleine Ausführung dieser Falle.
Eine von mir mit Erfolg eingesetzte und selbst gebaute Variante ist die große Wippbrettfalle. Der Vorteil dieser Falle liegt mit Sicherheit darin, dass nicht nur Wiesel und Hermelin, sondern auch der Iltis mit großem Erfolg und ohne jegliche Beköderung gefangen werden kann.
Die Maße dieser Falle richten sich bei mir völlig nach dem vorhandenen Brettmaterial, am größten baue ich Fallen mit 80cm Länge. Die Einlaufhöhe beträgt ca. 18 cm, die rückwärtige Höhe sollte ca. 7 cm größer sein als der Einlauf. Beim Einbau der Wippe ist auf ausreichendes Spiel von ca. einem schwachen Zentimeter zu achten.
Natürlich ist es auch möglich, sich eine Standardnorm anzufertigen, was den Vorteil hat, dass bei vorhandenem Material der Bau doch um einiges schneller geht.
Die Gitter können auch aus dem Alteisenkontainer geholt werden. Meist sind dort immer wieder Gitterabfälle oder alte Eisengitter von alten Dreschmaschinen zu finden, welche für eine Falle sehr gut geeignet und völlig ausreichend sind.
Kastenfalle
Eine ebenfalls sehr häufig eingesetzte Falle ist die Kastenfalle. Auch sie wird in verschiedenen Größen sowie verschiedenen Bauweisen eingesetzt.
Die normale Kastenfalle aus Holz mit einer Länge von ca. einem Meter ist mit Sicherheit eine effektive Falle, vor allem für Hermelin, Iltis und Katze. In einer fein eingestellten Falle ist sicher auch das kleine Wiesel ein relativ häufiger Gast. Der Vorteil ist, dass diese leicht selber gebaut werden kann.
Kastenfallen aus Drahtgitter sind im Handel überall erhältlich. Sie sind zwar in der Anschaffung teuerer, doch fängt sich vor allem der Marder besser in dieser Falle. Allerdings muss diese laut Gesetz nach oben und seitlich vollständig verblendet werden.

Schalsteinfalle
Eine etwas neuere, vielleicht noch nicht so bekannte Falle ist die Falle aus Schalsteinen. Sie ist ebenfalls eine Art Kastenfalle, die ausgezeichnet fängt. Der Vorteil liegt vor allem in der sehr langen Haltbarkeit, sofern sie nicht mutwillig durch Jagdgegner zerstört wird.
Wichtig ist ein exakter Einbau, damit die Falle einwandfrei funktioniert. Die Kraft, die zum Auslösen des Mechanismus nötig ist, kann mit Hilfe von einem Isolierband sehr leicht verändert und eingestellt werden.
Bei guter und regelmäßiger Beköderung kann in dieser Falle vom Wiesel bis zum Fuchs und auch Dachs alles gefangen werden – eine wirkliche Universalfalle also, deren Verwendung wir nur empfehlen können.
Das gefangene Stück kann dann mit einer Abfangbox sehr leicht entnommen werden.
Ebenfalls gut geeignet sind sämtliche Arten von Rohrfallen. Allerdings sind diese in der Anschaffung wesentlich teurer als die Schalsteinfalle und um nichts besser. Außerdem ist der Einbau dieser Fallen meist sehr zeitaufwändig. Fangerfolge sind aber mit sicherheit auch – wieder bei geeignetem Platz – zu erwarten.

Kofferfalle
Eine der besten Fallen für Marder – oder Iltisfänge ist die Kofferfalle. In dieser Fangkiste wird mit Hilfe eines Hühnereis solange geködert, bis der Räuber regelmäßig (mindestens zwei mal pro Woche) in die Falle geht. Erst dann wird diese fängisch gestellt. Meist tritt der Fangerfolg dann innerhalb von zwei bis drei Tagen ein.
Wenn diese Falle dann noch in entsprechender Größe (1,2m x 0,9m) gebaut wird, kann auch auf Fuchs und Dachs damit Jagd gemacht werden.

Jungfuchsfalle
Dieser Fallentyp kann sehr erfolgreich direkt am Bau eingesetzt werden. Wenn man mit Sicherheit weiß, dass sich Jungfüchse im Bau befinden, ist diese Falle ganz sicher ein gutes Mittel zur Bejagung.
Sie wird direkt an der offenen Röhre angebaut und dementsprechend verankert. Bei einem Bau sollten auf mindestens zwei Röhren diese Fallen eingebaut werden, sollten weitere Ausgänge vorhanden sein, so müssen diese sicher verschlossen werden. Dies kann vor allem durch zusätzliches Einschieben von Hölzern und Ziegelsteinen und anschließendem Zuräumen mit Erde erreicht werden. Ist die Falle gut eingebaut und sind die Jungen im Bau, dann wird oft das ganze Geheck Lohn der Arbeit sein.
Eine Herstellung selber ist zwar möglich, aber wahrscheinlich sehr zeitaufwendig. Diese Falle kann allerdings relativ günstig auch käuflich erstanden werden.

Krähenfang

Rechtliche Rahmenbedingungen:
Als jagdbares Wild gem. § 3 NÖ Jagdgesetz gelten:
Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher Wild – jedoch nicht jagdbar: Kolkrabe
In unserem Revier kommen sowohl der große, stationäre Krähenfang als auch der kleine transportable zum Einsatz. Wesentlich effektiver kann aber mit dem kleinen Krähenfang gejagt werden, da man damit genau dort fangen kann, wo im Revier Krähen oder Elstern vorkommen.
Dabei ist aber zu beachten, dass die beiden Aaskrähen, die Elster und der Eichelhäher seit Inkrafttreten der Novelle des NÖ Jagdgesetzes am 1.9.2005 als „jagdbares Federwild“ gelten. Das heißt weiters, dass diese Wildarten mit folgenden Schusszeiten versehen wurden:

Elster: 1.8. bis 15.3.
Eichelhäher: 1.8. bis 15.3.
Nebelkrähe: 1.7. bis 31.3.
Rabenkrähe: 1.7. bis 31.3.

Im §30a (siehe Abschnitt 3, NÖ Jagdgesetz) in der NÖ Jagdverordnung wurden die Voraussetzungen für Krähenfänge definiert.
Wichtig: Außerhalb dieser Schusszeiten dürfen die Krähenfänge nicht „fängisch“ gestellt sein!
Der Krähenfang muss über mindestens eine Sitzstange verfügen und es muss gewährleistet sein, dass die Tiere unversehrt gefangen werden können. Gefangene Vögel sind mit ausreichend Futter und Wasser zu versorgen. Erlegte Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher sind in die Abschussliste einzutragen. Über Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde ist vom Jagdausübungsberechtigten Auskunft über die Anzahl der erlegten Rabenvögel zu erteilen, die Abschussliste vorzulegen bzw. der Standort aufgestellter Krähenfänge bekannt zu geben.
Das Aufstellen eines Krähenfanges ist nicht bewilligungspflichtig.
Merkbatt siehe Anhang

4.7. Nicht zu vergessen: Wanderratten

Die Wanderratte als Beutegreifer wird oftmals nicht beachtet, wenn es um den Rückgang der Niederwildbesätze geht, da sie im Rahmen des Jagdbetriebes kaum gesichtet wird. Die heutigen menschlichen Lebensformen haben für die Ratten aber vielerorts eine Art „El Dorado“ geschaffen – nicht zuletzt dank unserer Überflussgesellschaft.
Beutespektrum
Ratten plündern Gelege (Rebhuhn, Fasan, Enten usw.), töten brütendes Flugwild, aber auch ganze Gesperre sowie Junghasen gehören zu ihrem Beutespektrum. Ganzjährig setzen sie sich auch an den Fütterungen fest – also: Rattenlöcher beachten! Sie vertreiben das Niederwild bei der Nahrungsaufnahme und verursachen hohe Kosten, indem sie für Wild vorgesehenes Futter fressen.
Ratten halten sich bevorzugt in Wassernähe auf (Gräben, Bäche, Teiche, Schilfgürtel usw.), wandern aber auch erhebliche Strecken vom Wasser weg ins Feld (Strohtristen, Scheunen) sowie in bewohnte Gebiete (Ställe).
Maßnahmen
Es gibt eine sichere und gefahrlose Methode der Rattenkontrolle, und zwar die Ver-abreichung eines Rattenköder-Futtergemisches in Rattenkisten. Als Rattenköder werden unter anderem blutgerinnungshemmende Mittel verwendet. Als Trägerstoffe dienen Bruchmais, Haferflocken und Staubzucker.
In Rattenkisten wird dieses Rattenköder-Futtergemisch an allen Futterstellen im Revier ganzjährig aufgestellt. Nach ein- bzw. mehrmaliger Aufnahme verenden die Ratten schmerzlos und ohne die Möglichkeit einer Warnung ihrer Artgenossen in ihren Bauen.
Rattenköder
Im Fachhandel sind Fertigköder (Zubereitungen) erhältlich, die gem. dem Chemikaliengesetz BGBl. I. Nr. 53/1997 keine gefährlichen Stoffe bzw. Zubereitungen sind. Diese Stoffe sind weder giftig noch mindergiftig, sondern ungiftig und unterliegen damit auch keiner Kennzeichnungspflicht.
Wichtig ist, die Stoffe fallweise zu wechseln, damit Resistenzbildungen vermieden werden! Eine wöchentliche Kontrolle ist angezeigt, damit für zuwandernde Ratten immer genügend Köder-Futtergemisch vorhanden ist.
Rattenköderkiste - Bauvorschlag:
Maße: ca. 40 cm Länge x 20 cm Breite x 12 cm Höhe.
Einschlupflöcher: 8 x 8 cm beidseitig, ca. 5 cm hohe Trennleiste zwischen Lauf- und Futterraum.
Abdeckung: Möglichst wasserdichtes Material (Plastik, Pappe, Blech).
Aufschrift: „Rattenköder – Privateigentum – Nicht Entfernen !“
Absperrung: Die Köderkiste ist mittels Vorhängeschloss versperrt zu halten.
Unterlage: Steinmaterial, Ziegel, Pflöcke
Rechtslage
Die Verwendung von Gift im Jagdbetrieb ist „mit Ausnahme der Verwendung von handelsüblichen Präparaten zur Bekämpfung der Wanderratte“ verboten. Rattenköder-Futtergemische, welche nicht-kennzeichnungspflichtig sind, haben sich im Jagdbetrieb bewährt. Bei der örtlich oft notwendigen Bekämpfung von Ratten mit geeigneten Stoffen ist darauf hinzuweisen, dass schon vor Auslegung dieser Fertigköder das Einvernehmen mit dem jeweiligen Grundeigentümer hergestellt werden muss. Der Grundeigentümer sollte stets wissen, wann und wo eine Bekämpfung von Ratten unter Verwendung von Fertigködern auf seinen Grundstücken durchgeführt wird.
MFG Andy

Krähenjagd! Die Singvögel und das Niederwild werden es uns danken.

Masterhorn

Schwarzwildjäger

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Donnerstag, 15. Dezember 2011, 18:22

Re: Raubwild- und Rabenvogelbejagung

5. Der Kunstbau

Die Baujagd mit dem fermen Bauhund ist in jedem gut geführten Revier, das nicht nur auf seine Niederwildbesätze Wert legt, eine unbedingte Verpflichtung dem Wild gegenüber. Denn nur mit einer gut organisierten und durchdachten Baujagd können die Fuchsbestände einigermaßen unter Kontrolle gehalten werden.
Gerade in den letzten Jahrzehnten sind die natürlichen Regulatoren des Fuchses – allen voran die Tollwut – wesentlich zurückgegangen, was sich immer wieder in ständig steigenden Abschusszahlen gezeigt hat.
Um so mehr muss daher auf eine konsequente und effektive Bejagung des Fuchses gedrängt werden, vor allem in Revieren mit hohen Niederwildbesätzen. Gerade da kann der Fuchs Bestände wesentlich beeinflussen.
Favorisiert sollte bei der Baujagd aber unbedingt der Kunstbau gegenüber dem natürlich vom Fuchs angelegten Bau werden. Vor allem dem Bauhund gegenüber ist diese Einrichtung eine enorme Hilfe bei der Bejagung.
Fehler bei der Baujagd geschehen ausschließlich von Seiten der Jäger – man sollte also einem fermen Jagdhund vertrauen und die Anordnungen des Hundeführers immer einhalten!

5.1. Vorteile des Kunstbaus

Die vielen Vorteile des Kunstbaues liegen beinahe auf der Hand. Zunächst wie gesagt ist die Arbeit für den Hund um ein vielfaches ungefährlicher, und in mehr als 90% der Fällen springt der Fuchs auch. Er wird nur dann nicht springen, wenn außerhalb des Baus – sprich vom Jäger – Fehler gemacht werden oder wenn (was selten vorkommt) die Fähe im Kunstbau ihre Jungen aufziehen will.
Aber auch der Jäger wird besser geschützt, vor allem dann, wenn vergleichbar dazu im Naturbau gegraben werden muss und nicht selten mehrere Meter unter der Erdoberfläche gearbeitet werden muss.
Meist dauert es auch nur wenige Minuten, bis der Fuchs springt, während Wartezeiten am Naturbau von über einer Stunde durchaus vorkommen können. Beachtet muss bei der Baujagd aber unbedingt die Windrichtung!
Ein weiterer Vorteil ist der, dass man die Lage des Kessels genau kennt, falls also wirklich eine Öffnung notwendig ist, kann diese in wenigen Minuten durchgeführt werden. Dies ist dann notwendig, wenn entweder der Dachs im Bau steckt oder die Röhren verstopft sind, weil sie zum Beispiel von Ratten oder Mäusen zugegraben wurden. Nach dem Öffnen des Baus ist der Kunstbau dann sofort wieder benutzbar.
Nicht zuletzt kann man bei der Jagd am Kunstbau auch ruhigen Gewissens von einer weidgerechten Jagd sprechen – auch das sollte in der heutigen Zeit nie außer Acht gelassen werden.

5.2. Gefahren bei der Baujagd sowie beim Kontakt mit Füchsen

Sollte der Bauhund Kontakt mit räudigen Füchsen haben, sollte innerhalb von zwei bis drei Tagen der Hund geimpft werden.
Außerdem ist der Fuchsbandwurm nicht zu vergessen, der Hund gehört regelmäßig entwurmt, aber auch der Mensch kann vom Fuchsbandwurm befallen werden. Der Mensch (Fehlwirt) kann sich durch Schmutz- und Schmierinfektion (z. B. beim Umgang mit befallenen Endwirten oder mit Fuchsbandwurmeiern kontaminierter Erde) oder durch Verzehr kontaminierter Waldbeeren, Pilze, Salate, Fallobst und dergleichen mehr, infizieren. In der Leber (selten in anderen Organen) des Menschen entwickeln sich aus den aufgenommenen Eiern Finnen, die das gesamte Organ durchwuchern. Die Infektion kann viele Jahre unerkannt bleiben, beim Auftreten der ersten klinischen Symptome (z. B. Schmerzen im Oberbauch) ist eine zur Heilung führende Behandlung oft nicht mehr möglich. Wird die Krankheit in einem frühen Stadium diagnostiziert (z. B. durch regelmäßige, etwa alle 2 Jahre durchgeführte Blutuntersuchungen), kann sie - noch lange vor dem Auftreten klinischer Symptome - erfolgreich behandelt werden.
Die Tollwut ist in Österreich seit vielen Jahren nicht mehr vorgekommen, sodass diese Gefahr als sehr gering eingestuft werden kann.
Andere Krankheiten kommen zwar auch noch vor, sind aber ebenfalls eher selten.

5.3. Bauvarianten

Beim Bau von Kunstbauen gilt als wichtigste Regel dieselbe wie bei der Fallenjagd: Der Standort ist hauptsächlich für Erfolg oder Nichterfolg eines Kunstbaues entscheidend. Welche Bauweise gewählt wird, ist nicht so entscheidend, es gibt hier unzählige Möglichkeiten. Zu bevorzugen sind Systeme mit zwei Ausgängen. Das bewirkt zwar einen höheren Bedarf an Rohren, bewirkt aber, dass in den meisten Fällen der Bauhund mit dem Räuber kaum direkten Kontakt hat.
Der Durchmesser der Rohre sollte entweder 25 oder 20cm betragen, unsere Baue haben einen Durchmesser von 20cm. In Kunstbauen mit größerem Durchmesser wird oft auch der Dachs angetroffen, dieser wird allerdings in den seltensten Fällen springen.
Beim Bau des Kessels können auch verschiedenste Varianten probiert werden, es gibt auch genug Anlagen mit zwei oder sogar drei Kesseln.
Wichtig ist, dass der Kessel auf keinen Fall am tiefsten Punkt der Anlage sein darf, da sonst der Kessel nicht warm genug gehalten werden kann. Die Tiefe des Baus richtet sich nach dem Gelände, die Rohre sollen wenigstens mit 30cm Erdreich bedeckt sein, über dem Kessel sollten wenigstens 70 cm Erde liegen, damit es im Winter nicht durchfriert.
Zu beachten ist auch, dass die Zusammenstöße zwischen den einzelnen Bauteilen dicht verschmiert werden (Beton), damit keine Mäuse den Bau zuräumen können.
Ausreichendes Schussfeld bei den Öffnungen erleichtert die Schussabgabe für den Jäger.

6. Ansitzjagd

Die Jagd mit der Büchse wird gezielt eigentlich nur auf den Fuchs durchgeführt. Diese Jagdart bietet wunderbare Erlebnisse, ist allerdings sehr stark zeitabhängig und der enorme Einfluss durch Wind und Wetter ist ebenfalls bekannt.
Die Ansitzjagd wird vor allem in der Zeit durchgeführt, in der die Jungfüchse mit der Fähe den Bau verlassen und plötzlich – scheinbar aus dem Nichts – im Revier an allen möglichen Orten auftauchen.
Aber auch im Winter, bei geschlossener Schneedecke, ist die Jagd auf den Fuchs ausgesprochen reizvoll.

6.1. Ansitz am Luderplatz

Auch hier gilt, wie bei der Fallenjagd, dass das Ludermaterial möglichst immer gleich bleiben soll, da die Macht der Gewohnheit auch im Tierreich zu Unvorsichtigkeit führt.
Optimal wäre es, wenn das Luder in kleinen Portionen auf einer kleineren Fläche verteilt knapp unter der Erdoberfläche eingegraben wird.
Die Kanzel in der Nähe sollte außer der Hauptwindrichtung liegen und so erreichbar sein, dass man nicht unbedingt den Hauptwechsel beim Hingehen zum Hochstand kreuzt. Eine zweite Ansitzeinrichtung wäre empfehlenswert, damit auch bei „falschem“ Wind gejagt werden kann.
Die Waffe sollte so gerichtet werden können, dass beim Anblick nur noch kleine, geräuschlose Bewegungen nötig sind, da vor allem der alte Fuchs auf kleinste, kaum wahrnehmbare Geräusche sofort reagiert.

6.2. Ansitz beim Rapsfeld

In großen, weitflächigen Feldrevieren wie bei uns ist ein gezielter Ansitz sehr schwer. Die Fähe mit den Jungfüchsen ist mit Sicherheit am ehesten im Rapsfeld zu finden, da gerade diese Kulturen Anfang Mai bereits hoch sind und unter einem dichten oberen Blattwerk relativ viel Platz in Bodennähe bieten.
Bei uns werden transportable Leitern bevorzugt, da der Bau eines Hochstandes oder einer fixen Ansitzleiter aufgrund der Revierstruktur gar nicht möglich ist. Diese werden dann in geeigneter Entfernung und außer der Hauptwindrichtung aufgestellt.
Sind dann die Maisfelder und Sonnenblumen auch ausreichend gewachsen, hält sich der Fuchs natürlich genauso gern in diesen Feldern auf.
Wird dann ein Fuchs bestätigt, dann wird ein möglichst durchgehender Ansitz organisiert, sodass jeden Tag möglichst morgens und abends einer unserer Jäger dort auf Jagderfolg hofft.

6.3. Ansitz am Bau

Der Ansitz am Bau wird vor allem dann durchgeführt, wenn auch die Fähe oder der Rüde erlegt werden soll, dies kann auch erfolgreich sein, wenn die Jungfuchsfalle bereits eingebaut ist, da die Fähe und auch der Rüde mit Sicherheit irgendwann in der Nähe des Baues auftauchen werden. Im Sinne der Weidgerechtigkeit sollten zunächst aber unbedingt die Jungfüchse erlegt worden sein, bevor Jagd auf die alten Füchse gemacht wird.

7. LOCKJAGD AUF RAUBWILD

In vielen Feldrevieren muß man um den Tatbestand des Niederwildes bangen, denn mancherorts ist die Hauptwildart inzwischen das Raubwild geworden.
Auch viele wissenschaftliche Untersuchungen und Artenschutzprojekte belegen, daß in Gebieten mit zu hohen Raubwilddichten immer mehr Wildtierarten in ihren Bestandesdichten rückläufig sind.
Eine intensive Raubwildbejagung ist daher als notwendige Pflichterfüllung im Dienste der Jagdausübung unerläßlich.
Neben der Fang- und Baujagd ist vor allem die Lockjagd ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Raubwildbejagung.
Für viele Jäger ist die Lockjagd auf Raubwild ein besonders reizvolles Weidwerk, indem sein jagdliches Geschick dem Instinkt des Raubwildes gegenüberstehen.
Besonders für Jungjäger ist die Lockjagd auf Raubwild ein idealer Einstieg ins Jagdgeschehen.
Den „schlauen Fuchs“ zu überlisten, ist eine Kunst die man lernen kann.

8. Lockjagd auf den Fuchs

SINNESORGANE: Die Sinnesorgane Auge, Gehör, Nase sind beim Fuchs optimal ausgebildet. Zudem hat die Natur den Fuchs eine instinktive Überlebensstrategie mitgegeben, an der vorerst viele Jäger scheitern.
Wird die vielseitig anwendbare Lockjagd auf den Fuchs richtig ausgeübt, wird aus der notwendigen Pflichterfüllung eine große Leidenschaft.
Besonders die Lockjagd auf den Winterfuchs ist gewissermaßen das Salz in der jagdlichen Suppe.

VORWISSEN:
Locken, das heißt, den Fuchs durch das möglichst naturgetreu nachgeahmte Angstgeschrei von Beutetieren wie Maus, Hase, Kaninchen, Rebhuhn, Rehkitz usw., zu täuschen und anzulocken.
Einmal gemachte Erfahrungen, ob positiv oder negativ, können Füchse sehr gut speichern und verwerten.
Der Fuchs hat solche Tiere schon selbst gefangen und klagen gehört. Vernimmt er dieses Angstgeschrei, so wirkt sein Rückerinnerungsvermögen, und er eilt mit der Hoffnung, leichte Beute zu machen, punktgenau dem Jäger vor die Flinte.
Lampes Todesschrei als auch der Angstschrei des Kaninchens können sowohl mit der Faust als auch mit Instrumenten nachgeahmt werden.
Nur wenige Raubwildspezialisten können heute noch den natürlichen Klagelaut von Kaninchen und Hasen durch Saugen an der hohlen Faust nachahmen.

HANDELSÜBLICHE LOCKER:
Wertvoll erweisen sich Lockinstrumente deren Bedienung relativ einfach zu erlernen ist und eine wesentlich weitere Rufweite erreichen als natürliche Klagelaute.
Das vor allem für den Fuchs auf kurze Entfernung angewandte „Mäuseln“ oder den Vogelangstschrei sollte jedoch mit dem Mund erzeugt werden, um unnötige Handbewegungen zu vermeiden.
Da ein zustehender Fuchs die Richtung und Entfernung mit erstaunlicher Präzision genau ortet, nimmt er den Lockstand ins Auge und springt auf jede sichtbare Bewegung ab.
Besonders unnatürliche Geräusche nimmt er selbst aus weiter Entfernung war.
Gut ausgekleidete Hochsitze, geräuschlose Bekleidung bzw. Fenster und eine weiche Gewehrauflage sind für den Erfolg ausschlaggebend.

LOCKZEIT:
Die beste Jahreszeit den Fuchs zu locken ist der Vorwinter.
Bei starkem Frost und langanhaltender Schneedecke wird dem Fuchs das Beutemachen erheblich erschwert.
Durch die „Beutenot“ und ein knurrender Magen erhöhen die Bereitschaft, dorthin zu schnüren, wo beuteverheißende Klänge ertönen. Derart günstige Lockvoraussetzungen muß ein Lockjäger erkennen und nutzen.

SPRICHWORT:
Nutze jeden Tag und jede Stunde, „aber zur richtigen Zeit“.
Die Möglichkeit, daß tagsüber ein Fuchs aufs Locken zusteht, ist zwar immer gegeben, doch geringer als nach Einbruch der Dämmerung – bzw. heller Nacht und in der Morgendämmerung.

LOCKJAGD AM TAG:
Lockjagd ist auch bei Tag möglich, allerdings ist der Fuchs dann vorsichtiger.
Den Spürsinn des Jägers ist es überlassen, seine Tagesreizstände nach Erfahrungswerten und örtlichen Gegebenheiten auszusuchen.
Der Fuchs benutzt gerne ruhige, sonnige Tageseinstände wie Schilf, Dickungen und eingezäunte Kulturen, wo auch tagsüber die Lockjagd erfolgversprechend ist.

LOCKINTERVALLE:
Die „Dauer des Reizens“ von einem Stand aus, hängt von der zeitlichen Aktivität der Füchse ab.
Während der Tageszeit verlassen Füchse selten ihren Ruheplatz (außer Ranzzeit) und sind inaktiv.
Daher sollte bei der Tageslockjagd auf den im Einstand ruhenden Fuchs mit Intervallabständen von 15 Minuten, maximal drei Lockserien, abgegeben werden.
Nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten sollte jedoch der Lockstand verlassen werden.

LOCKJAGD IN DER WINTERNACHT:
Das nächtliche Verhalten und die revierverschiedenen Vorlieben des Fuchses muß man studieren.
Der großteils nachtaktive Fuchs hat im Winter einen sehr großen Aktionsradius der über einige Reviere geht.
Somit kann bei mondhellem Nachtansitz in der Regel während der gesamten Ansitzzeit in Intervallen von 30 Minuten gelockt werden.

LOCKARTEN

„Das Mäuseln“:
Das Mäuseln wird mit kurzen, aufeinander folgenden Einzelpfiffen und in unregelmäßigen Intervallen abgegeben.
Das Mäuseln ist für das menschliche Ohr nur begrenzt, für den Fuchs jedoch bei ruhiger Lage bis zu 100 m Entfernung hörbar.

Hasenklage:
Bleibt der Mauspfiff ohne Erfolg, wird mit der Hasenklage begonnen.
Der Klagelaut einer Lockserie sollte etwa 5-8 Sekunden dauern und mit absterbendem Tonausklang enden.
Die Lautstärke, Tonhöhe und die Klagerichtung sollte während des Reizens jeweils variieren.
Das Variieren der Lautstärke und der Tonhöhe wird durch ein abwechselndes Abdämpfen des Instrumentes mit der Handfläche erreicht.
Die Hasenklage kann für den Fuchs bis zu einer Entfernung von 500 m wahrgenommen werden.
Sind Feldhasen in dem Lockrevier sehr rar, sollte anstatt der Hasenklage die etwas weichere „Kaninchenklage“ verwendet werden. Anwendungsart wie Hasenklage.

Haltesignale:
Befindet sich der Fuchs in günstiger Schußentfernung und macht keine Anstalten zu verhoffen, sollte man ihn ins Zielfernrohr aufnehmen und mit den Lippen anmäuseln.
Er wird einen Augenblick anhalten und sichern. Dieser Moment muß allerdings für eine Schußabgabe reichen.
Vogelangstschrei:
Es erstaunt immer wieder, welche Faszination der Vogelangstschrei auf das gesamte Raubwild ausübt.
Dieses Angstgeschrei kann sehr leicht mit den Lippen erlernt werden, und wirkt besonders auf Marder. Gelingt dies jedoch nicht, eignet sich der im Fachhandel erhältliche, leicht bedienbare Rebhuhnlocker am besten.

LOCKWAHL:
Die Wahl der Lockinstrumente ist sehr gebietsverschieden.
Während auf die Töne der Hasenklage großteils nur ältere Füchse zustehen, sind diese harten Klänge den Jungfüchsen noch fremd. Denn sie haben in der Regel noch keine Althasen gefangen und klagen gehört.
Somit sollte im Vorwinter vielmehr die Kaninchenklage bzw. der Vogelangstschrei Verwendung finden
Kitz-Angstruf:
In hohen Lagen und geschlossenen Waldgebieten ist der Kitz-Angstruf wesentlich erfolgreicher anzuwenden als die Hasenklage.
Der Kitz-Angstruf besteht aus hohen, unregelmäßigen Einzel- oder Doppelfieptönen.
Dieser Angstruf sollte ein stark bedrängtes Rehkitz nachahmen.
Anwendung:
Die Anwendung des Kitz-Angstgeschreis sollte sehr sparsam sein, denn er löst sehr viel Unruhe beim Rehwild aus.

LOCKJAGD WÄHREND DER RANZZEIT:
Bei Füchsen ist je nach Jahreszeit, oftmals ein zeitgleicher Ablauf zu erkennen. In der Ranzzeit ziehen hitzige Fähen weite Duftspuren. Die ordnungs- und zeitgleichen Abläufe im Revier der Füchse sind vorbei.
Der wohl stärkste Trieb aller Lebewesen verwandelt auch den ansonst sehr vorsichtigen Fuchs in einen rotröckigen Casanova.
Animiert durch den Duft der Fähen sucht er bellend nach weiblichen Artgenossen.
Nur Lockjäger, die dieses Bellen nachahmen können, werden nicht nur erfolgreich sein, sondern von dieser wohl schönsten aller Jagdarten nicht mehr loskommen.

PLATZWAHL FÜR LOCK- BZW. ANSITZPLÄTZE:
Wie bei der Blattjagd auf Böcke, so ist auch bei der Errichtung einer Ansitzkanzel oder Luderhütte die Platzwahl von großer Bedeutung.
Schlecht gewählte Fuchsansitzplätze lösen nach vielen erfolglosen Vorpaß-Stunden meist nicht nur Verdruß, sondern auch Gicht- und Rheumabeschwerden aus.
Der erste Schritt zu einer richtigen Platzwahl ist, daß man die Lebensweise des Fuchses im Revier kennenlernt. Vor allem eine „Neue“ gibt hier die entsprechenden Hinweise.
Sind markante Fuchspässe gefunden, kann erst unter Betrachtnahme von Mond- und Windeinflüssen eine Platzwahl getroffen werden.

LUDERPLATZ:
Die Errichtung von Kanzel und Luderplatz sollten schon im Sommer vorbereitet werden.
Schalenwildaufbrüche eignen sich als klassisches Anlockmittel (Luder) und sollten nicht im Revier liegenbleiben.
Luderplätze dürfen keine Gestanksverteiler sein, sondern auch mit Leckerbissen beködert werden. Gibt es während der warmen Jahreszeit Gestanksprobleme, kann der Luderplatz auch mit Hundetrockenfutter beschickt werden.

Richtige Kirrung:

„Wenig, aber dafür regelmäßig“
Marder „Ankirren“:
Da auch der Steinmarder gerne Luderplätze aufsucht, kann er beim Fuchsansitz mitbejagt werden oder man errichtet eigene Marder-Kirrplätze.
Eigens für den Marder angelegte Kirrplätze können neben den schon genannten Fuchsluder auch Grammeln, Rosinen, Dörrobst, aber auch mit allerlei Süßigkeiten wie Marmelade, Honig, Schokolade usw. angeködert werden.
Duft Schleppen:
Das Ziehen von Schleppen mit Gescheide von Hasen, Reh usw. können entweder kreuz- oder kreisförmig um den Hochsitz gezogen werden. Auf Schußentfernung sollte man kleine Kirrbrocken in die Schleppspur werfen, um ein Anhalten des suchenden Raubwildes zu erzwingen und einen gezielten Schuß anbringen zu können.
Verbindungspfad:
Bei hoher Schneelage meidet das Raubwild freie Feldflächen wegen des tiefen Schnees.
Wird ein Verbindungspfad zwischen zwei Waldgebieten bzw. an der Kanzel vorbeigezogen, werden diese vorgegebenen Pässe von allen Raubwildarten gerne angenommen.

Duftpflock:
In der Ranzzeit ändert der Fuchs seine üblichen Verhaltensweisen.
Auf der Suche nach ranzigen Fähen markiert der Fuchsrüde alle erhöhten Gegenstände wie Randsteine, Baumstümpfe, Abgrenzungspflöcke usw. mit seinem Blaseninhalt.
Um den Fuchs auch während der Ranzzeit auf den Vorpaßplatz locken zu können, sollte neben dem Luderplatz ein „Duftpflock“ errichtet werden.
Besonders eignen sich Randsteine, die im Gegensatz zu Holzpflöcken nicht verfaulen und daher nach einigen Jahren zum wichtigsten Anziehungspunkt aller zu- und vorbeiwandernden Füchse werden.
Die Wirksamkeit eines Duftpflockes erhöht sich, indem man ihn mit dem Blaseninhalt eines erlegten Fuchses besprüht.

Lure:
Wird der Duft einer hitzigen Fähe oder die über den Fachhandel beziehbare „Lure“ auf den Duftpflock gegeben, läßt dies oft mehrere Brautwerber in einer Nacht erscheinen.
Motivation:
Egal ob durch Klagen, Bellen, Ködern oder Lure der erste Fuchs oder Marder erlegt wurde, und mit voller Selbstzufriedenheit bei Mondschein unter knirschendem Schnee heimgetragen wird, läßt alle anfänglichen Mißerfolge vergessen.
WARTUNG DER LOCKINSTRUMENTE:
Alle Lockinstrumente, besonders jene mit eingebautem Membran, sind gegen Verschmutzungen und Einfrieren zu schützen.
Durch ein ungeschütztes Tragen der Lockinstrumente in Hosen- bzw. Rocktaschen gelangt oftmals ein Fremdkörper in die Einblasöffnung und verschließt durch Anblasen den Membranzwischenraum.
Durch diese beengte Membranöffnung wird die Qualität des Tones negativ beeinflußt.
Besonders bei der Lockjagd auf Raubwild vereist bei tiefer Temperatur das Membran der Hasenklage.

SCHUTZ:
Eine Schutzhülle oder das bequeme Tragen mit einer Kordel um den Hals schützt das Membran vor Vereisung und Verschmutzungen.

Merkblatt zum Krähenfang
Stand: Okt. 2005

Warum Krähenfänge?
Eine erfolgreiche Niederwildbewirtschaftung beruht auf Biotophege, planerischer Bejagung und Beutegreifer-Regulation. Aaskrähen (Rabenkrähe und Nebelkrähe), Elster und Eichelhäher sind weit verbreitet in der Kulturlandschaft. Als typische Opportunisten profitieren sie vielerorts von der Art menschlicher Landbewirtschaftung und können dann unnatürlich hohe Bestandesdichten erreichen. Eier und Jungvögel bzw. Jungwild zählen zur bevorzugten Beute aller Rabenvögel. Ob sie dadurch die Bestände ihrer Beutetiere beeinträchtigen, hängt entscheidend von der Dichte der Rabenvögel ab. Die Ergebnisse moderner Forschung weisen den negativen Einfluss der Rabenvögel auf ihre Beutetiere nach. Die Eingriffe sind besonders hoch, wo Beutetieren in der Agrarlandschaft keine oder nur streifenweise Deckung zur Verfügung steht, die von den Rabenvögeln systematisch abgesucht wird. Deshalb besteht die Verpflichtung, die Populationen der Rabenvögel zu reduzieren, insbesondere dort, wo sie als „Gewinner“ der menschlichen Landbewirtschaftung hohe Dichten erreichen und zum Problem für die „Verlierer“ der Kulturlandschaft werden.
Rechtlicher Status:
Die genannten Rabenvögel fallen ab Herbst 2005 unter das „jagdbare Federwild“. Das Fangen und Töten von Aaskrähen (Raben- und Nebelkrähe), Elstern und Eichelhähern ist unter Beachtung der geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen zulässig. Die Raben- und Nebelkrähen können vom 1.7. bis 31.3. unter Berücksichtigung der Weidgerechtigkeit mit dem Jagdgewehr erlegt und auch gefangen und getötet werden. Elster und Eichelhäher haben von 1.8. bis

15.3. Schusszeit. Wichtig: Außerhalb dieser Schusszeiten dürfen die Krähenfänge nicht „fängisch“ gestellt sein (Öffnen oder Entfernen der Körbe!).
Durchführung:
Der Krähenfang (Krähenkorb) ist eine selektive Fangvorrichtung und daher entsprechend der EU-Richtlinie 79/409/EWG als zulässig anzusehen. Die Selektion ergibt sich einerseits durch die Bauweise und Größe der Einflugöffnung anderseits durch den Menschen. Die Endselektion erfolgt durch den Menschen auf Grund des NÖ Jagdgesetzes 1974 und der NÖ Jagdverordnung. Die Krähenfänge sind täglich mindestens einmal zu kontrollieren. Allfällig gefangene geschonte und geschützte Tiere (Fehlfänge) sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen. Sie müssen über mindestens eine Sitzstange verfügen und es muss gewährleistet sein, dass die Tiere unversehrt gefangen werden können. Gefangene Vögel sind mit ausreichend Futter und Wasser zu versorgen. Erlegte Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher sind in die Abschussliste einzutragen. Über Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde ist vom Jagdausübungsberechtigten Auskunft über die Anzahl der erlegten Rabenvögel zu erteilen, die Abschussliste vorzulegen bzw. der Standort aufgestellter Krähenfänge bekannt zu geben.
Formelle Vorgangsweise:
Das Aufstellen eines Krähenfanges ist nicht bewilligungspflichtig.
Konstruktionshinweise für den Nordischen Krähenfang:
Als Baumaterial werden verwitterte oder dunkel gebeizte 5/8-er oder 5/5-er Staffeln (Verringerung der Sichtbarkeit und Auffälligkeit) und punktgeschweißtes oder doppelt geknüpftes Gitter mit einer Maschenweite von mindestens 40 mm und maximal 45 mm verwendet. Werden kleinere Maschenweiten verwendet, sind geeignete Öffnungen für das selbstständige Entfliegen von Kleinvögeln anzubringen. Die Drahtstärke muss etwa 3 mm betragen. Verzinktes Gitter glänzt und blendet, dunkles z.B. mattschwarzes Gitter ermöglicht einen besseren Durchblick (die Krähen erkennen das Lock- und Nahrungsangebot besser). Die Falle ist durch lockeres Buschwerk oder lockeres Verhängen der Fallenwände mit Astwerk zu verblenden, um das unbeabsichtigte Anfliegen anderer Vögel zu vermeiden. Die Einflugsöffnung ist auf 16 cm durch entsprechend lange, glatte und am in die Öffnung ragenden Ende abgerundete Rundstäbe, die schräg nach unten in die Falle weisen, zu begrenzen. Individuelle Abänderungen wie z.B. ausreichend große Eingangstüren sind möglich.
Kleinere Fangfallen:
Werden im Fachhandel erhältliche Krähenfänge oder diesen nachgebaute Krähenfänge verwendet, sind die produktionsspezifischen Verwendungshinweise zu beachten. Es dürfen in kleinen Fallen keine lebende Lockvögel sondern nur Locknahrung und Lockattrappen verwendet werden.
Standortwahl:
Der im jeweiligen Revier optimale Standort ist durch Versuche herauszufinden. Bewährt haben sich für die Rabenvögel relativ frei einsehbare Plätze mit nahe stehenden hohen Bäumen, die gerne als Rastplätze genutzt werden. Die Flugstrecken von und zu den Schlafgebieten sind ebenfalls günstige Bereiche. Bei der Standortwahl ist auch an Spaziergänger und illegale Beschädigungen durch Tierrechtler und militante Tierschutzaktivisten zu denken.
Eine Möglichkeit zur Minimierung solcher externer Störungen ist:
• Aufstellung des Krähenfangs in einem entsprechend eingefriedeten Bereich;
• Aufstellen des Krähenfangs an Örtlichkeiten, die von begangenen Wegen aus nicht einsehbar sind.

Locknahrung/Lockattrappen:
Weiße Eier, Aufbrüche, Fallwild mit viel sichtbarem Schweiß. ACHTUNG: Schlachtabfälle dürfen nicht verfüttert werden. Als Lockvogel können auch Tierattrappen verwendet werden.
WICHTIG:
Die Entnahme der gefangenen Rabenvögel soll erst in der Dunkelheit erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass keine in Freiheit befindlichen Rabenvögel Beobachter sein können. Ein oder zwei Tiere bleiben als Lockvögel im Nordischen Krähenfang. Die Lockvögel müssen täglich mit Nahrung und frischem Wasser versorgt werden.
Stand: Okt. 2005 NÖ Landesjagdverband
Merkblatt – Rabenvogelbejagung
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass insbesondere in der deckungsarmen Jahreszeit ein hoher Beutegreiferdruck durch Rabenvögel für den Verlust von unzähligen Gelegen bzw. des Nachwuchses von immer mehr Tierarten verantwortlich ist. Nicht nur die Gelege von Rebhuhn und Fasan stehen auf den Speisezetteln bestimmter Rabenvögel, sie machen auch nicht Halt vor Gelegen gefährdeter Bodenbrüterund Singvogelarten. Unter diesem Blickwinkel besteht nicht allein aus der Sicht der Niederwildhege sondern vor allem auch aus der Sicht des Artenschutzes absoluter Handlungsbedarf. Vor allem bei der derzeit hohen Besatzdichte von Elster sowie Raben- und Nebelkrähe ist eine kontrollierte Bejagung eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung unseres Niederwildes.
Der intensiven Bejagung während der Schusszeiten im März kommt dabei große Bedeutung zu.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Als jagdbares Wild gem. § 3 NÖ Jagdgesetz gelten:
Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher
Wild – jedoch nicht jagdbar: Kolkrabe

Schusszeiten:
Raben- und Nebelkrähe: 1. Juli bis 31. März
Elster und Eichelhäher: 1. August bis 15. März
Kolkrabe: Keine Schusszeit (ganzjährig geschont)
Alle anderen Rabenvogelarten sind nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen ganzjährig geschützt.

Sinnvolle Bejagungsmöglichkeiten:

Beim morgendlichen Verlassen ihrer Schlafplätze fliegen Krähen fast täglich gleiche Routen zu ihrem Fressplatz. An diesen Flugschneisen Vorpass zu halten ist nicht nur eine sehr schöne, sondern auch eine sehr erfolgreiche Art der Krähenbejagung.

Ein gut positionierter Krähenfang ermöglicht die effektivste Krähenregulierung und darf als fixer Bestandteil der Niederwildhege in keinem Niederwildrevier fehlen. (Merkblatt Krähenfang beachten!)

In Einzelgehöften wohnende Jäger sollten in Hofnähe verendetes oder überfahrenes Wild auf Schussweite auslegen. Schon nach einigen Tagen werden Krähen diese Fressvorlage annehmen. Aus einer guten Deckung können die Krähen effektiv bejagt werden.

Lockjagd auf Krähen: Besonders bei der Revieraufteilung und zur Balzzeit der Krähen ist der Krähenruf sehr erfolgreich. Wird der Lockruf in Verbindung mit einer künstlichen Lockkrähe verwendet und diese auf einem weit einsehbaren Ast mit einer dünnen Fischerschnur befestigt (automatische Windbewegung), hängt der Erfolg nur noch von der Erfahrung und dem Geschick des Jägers ab. Das gemeinsame Benützen einer Krähen- und einer Fuchsattrappe wirkt auf Rabenvögel besonders anziehend. Schrotschussdistanz und gute Deckung sind für den Erfolg unerlässlich.

Die Hüttenjagd mit dem Uhu - lebend oder in Form einer Attrappe – ist eine effiziente Bejagungsmethode.

Krähendrückjagd: Eine großflächig angelegte Krähenbejagung sollte zeitgleich mindestens hegeringweit durchgeführt werden. Noch während der Morgendämmerung sollten die Jäger auf Schrotschussweite an allen Rastbäumen bzw. an gern von Krähen angeflogenen Bäumen Vorpass halten. Auf den freien Feldflächen sollten einige Jäger die Krähen beunruhigen oder vertreiben. Abstreichende Krähen fliegen ihre gewohnten Bäume an und können dort von den vorgestellten Jägern erlegt werden. Schon bei der geringsten Bewegung des Jägers erkennt die Krähe den Hinterhalt und dreht ausserhalb der Schrotschussweite ab. Um nicht gesehen zu werden, ist ein Tarnnetz oder ein mit dichten Zweigen versehener Schirm empfehlenswert.

Bejagung mit dem „Freundlichen Lockbild“

BEJAGUNG DER AASKRÄHEN MIT DEM „FREUNDLICHEN LOCKBILD“

Bei der Jagd mit dem freundlichen Lockbild wird den Krähen mit Hilfe von Attrappen ein attraktives Nahrungsangebot vorgetäuscht.
Ausrüstung
• Mindestens 10 Lockvögel
• Tarngewand: Hose, Jacke, Handschuhe, Gesichtsnetz
• Schirm: Gerüst und Tarnmaterial

•Gehörschutz (am besten elektronisch)
• Akustischer Locker
• Flinte + ausreichend Munition

Zeitpunkt der Bejagung

Jagdzeit laut VO von 01.07.2008 – 31.03.2009
Februar – März besonders wichtig!
Grundsätzlich während des ganzen Tages möglich, am effektivsten und aussichtsreichsten am Morgen, wenn Krähen von den Schlafbäumen zu den Fraßplätzen streichen. > Aufbau des Lockbildes auf der Flugroute im Dunkeln vor Beginn der Dämmerung!
Abendstrich: Krähen reagieren schlechter auf Lockbild
Standplatzwahl

Vor der Jagd sind einige Vorerhebungen notwendig:
• Wo sind die Schlafbäume?
• Wo sind die aktuellen Fraßplätze?
• Wo sind die Flugrouten?

Vor dem Jagdtag unbedingt auskundschaften! Auf der Flugroute von den Schlafbäumen zu den Fraßplätzen ist die Erfolgsaussicht am größten! NICHT zu nah an den Schlafbäumen!
Wenn nach den soeben genannten Kriterien ein geeigneter Platz gefunden wurde sind weitere Punkte beachten:
-) keine Stromleitungen oder hohe Bäume im Umkreis von ca. 300!
-) nicht am Waldrand, sondern mitten auf dem Feld, der Wiese oder in
Hecken oder Windschutzstreifen!!!
-) Wind beachten: -) Flugroute kann sich bei unterschiedlichen
Windrichtungen um 500 – 1000m verschieben
-) Krähen kommen oft gegen den Wind auf das Lockbild
zu!

Bei vielen Standkrähen im Revier und genügend Lockkrähen ist zu überlegen, ob man mehrere Lockbilder an versch. Standorten einsetzt.
Schirm
Wenn möglich Vegetation nutzen (z.B. Maisfeld, Hecken oder)
Größe (nur so groß wie nötig, Höhe: ungefähr Augenhöhe im Sitzen)
Tarnung: Äste, Tarnnetz
Lockbild
Lockkrähen nicht zu weit entfernt aufbauen (v.a. bei Wind)
Lockvögel wirr durcheinander aufbauen (nicht alle in die gleiche Richtung schauen lassen)
Schussschneisen freilassen: Krähen fallen bevorzugt auf größeren Freistellen im Lockbild ein und die Gefährdung der Plastikkrähen bei einfallenden Krähen wird minimiert
Wächterkrähen: Krähen in nahe Sträucher oder Bäume, auf hohe Stangen (Effekt: Sichtbarkeit des Lockbildes wird erhöht, und anstreichende Krähen fühlen sich sicherer)
Einbringen von Luder: Aufbruch, Fallwild, Hasenbalg und einige Krähen darum gruppieren darum
Bewegung ins Lockbild bringen: bearbeitete Lockvögel, Krähenmagnet
Verhalten während der Jagd
Aufbau des Lockbildes im Finstern (bzw. rechtzeitig vor Beginn des Abendstrichs)
Wenig bewegen, in Deckung bleiben
trotzdem wichtig: erlegte Vögel in den Schirm holen (Rückenlage, abstehende Schwinge, …) > vergewissern, dass keine Krähen in Sichtweite sind!
Krähen nah genug heran bzw. einfallen lassen, aber Vorsicht bei größeren Trupps!
Abbau so rasch als möglich, Lockkrähen zuerst in einsammeln
Wetter
Regen: geringe Flugaktivität
Nebel: geringe Sichtbarkeit des Lockbildes und geringere Flugaktivität
Schneefall: Lockvögel werden weiß
Reifbildung im Winter beachten
Wind: Schirmverblendung gut befestigen, Lockkrähen näher aufbauen
Jäger, die nur von glorreichen Zeiten reden und ihre Hegemaßnahmen nicht auf die heutigen Rahmenbedingungen abstimmen, werden morgen vielleicht nicht mehr auf Niederwild jagen können.

Die Unterlagen stammen von meinem Seminar und wurden erstellt vom:
Fachausschuss für Niederwild des NÖ Landesjagdverbandes Dezember 2009
Das Semi wurde abgehalten von
Josef Kindler
Bfö. Thomas Schwarzinger

Kann das Seminar nur weiter empfehlen, weil viele Ansatzpunkte genau besprochen wurden.
MFG Andy

Krähenjagd! Die Singvögel und das Niederwild werden es uns danken.

4

Freitag, 16. Dezember 2011, 07:04

Re: Raubwild- und Rabenvogelbejagung

Ich denke,daß hier alle Lock und Fangjagdmethoden sehr genau und ausführlich beschrieben wurden und dementsprechend effektiv und sinnvoll sind !
Es ist jedem Weidmann zu empfehlen,derartige Seminare zu besuchen und das Erlernte auch umzusetzen !
Daß die Möglichkeiten in allen Revieren nicht gleich sind liegt auf der Hand und es ist jeder Jäger gefordert die für sein Revier erfolgversprechendste
Methode anzuwenden.
Dies gilt insbesonders für die Niederwildreviere,aber auch in Schalenwildrevieren kann man durch intensive Raubwildbejagung
dem Nutzwildbesatz dienen.
Wer schon einmal an einem gegrabenen Fuchsbau die Überreste von Rehkitzen gesehen hat (und das sind nicht immer verendete)
wird wissen wovon ich spreche.
Wie im Beitrag beschrieben ist es enorm wichtig die Fallen REGELMÄSSIG zu kontrollieren - morgens und abends,hat man diese Möglichkeit nicht,sollte man
sich auf die Jagd mit der Flinte beschränken um dem Wild durch zu langem Aufenthalt in der Falle Angst,Stress und Qualen
zu ersparen !!

Ein guter Artikel,der sicher nicht nur meine volle Zustimmung finden wird,herzlichen Dank dafür !

Weidmannsheil
Rudi

5

Freitag, 16. Dezember 2011, 10:37

Re: Raubwild- und Rabenvogelbejagung

Zitat von »"Saujäger"«

....
Ein guter Artikel,der sicher nicht nur meine volle Zustimmung finden wird,herzlichen Dank dafür !

Weidmannsheil
Rudi


@Masterhorn,
ich schließe mich mit meinem Dank an!

Werd´s mir ausrucken, weil dann einfacher zum Lesen für mich ist!
Onblick, Waidmonns Heil und bestn Gruaß vom Gipfl...... #Bier


Treffersitz entscheidet!

Masterhorn

Schwarzwildjäger

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6

Freitag, 16. Dezember 2011, 21:33

Re: Raubwild- und Rabenvogelbejagung

Gerne.

Unterlagen sind ja zum Teilen da. #Bier
MFG Andy

Krähenjagd! Die Singvögel und das Niederwild werden es uns danken.

7

Freitag, 16. Dezember 2011, 21:42

Re: Raubwild- und Rabenvogelbejagung

#Respekt sind gute Unterlagen. Danke fürs Tippen.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at

8

Sonntag, 18. Dezember 2011, 20:03

Re: Raubwild- und Rabenvogelbejagung

Wie Rudi schon erwähnt hat ein sehr guter Artikel für uns Weidmänner.

Habe selbst ein Buch über die Hüttenjagd aus dem Jahre 1948 (Dem österreichischen Berufsjäger gewidmet!) das ich mehrmals verschlungen habe und mir als Jungjäger weitergeholfen hat.


Ernst Josef Uiberacker

Hüttenjagd

Verlag A. Hartleben Wien


Weidmannsheil
Manfred
Man kann nur jenes Stück Wild erbeuten welches für einem gewachsen ist

9

Donnerstag, 19. September 2013, 21:27

Habe dieses Seminar letztes Jahr besucht, es war stark besucht und es waren auch viele ältere Jäger dabei! Kann es auch nur weiter empfehlen! Hat jemand das Seminar Rabenvögelbejagung mit der Flinte besucht?

LG

10

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 17:52

Danke fürs einstellen. wird nach und nach gelesen.

...
Wie im Beitrag beschrieben ist es enorm wichtig die Fallen REGELMÄSSIG zu kontrollieren - morgens und abends,hat man diese Möglichkeit nicht,sollte man
sich auf die Jagd mit der Flinte beschränken um dem Wild durch zu langem Aufenthalt in der Falle Angst,Stress und Qualen
zu ersparen !!

Dafür gibt es heute Fallenmelder, die das zuverlässig erledigen. ;-)