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Mittwoch, 28. März 2012, 11:55

Hauptwohnsitzwechsel

Habe eben meinen Hauptwohnsitz von Stmk nach OÖ verlagert.

In der Stmk habe ich die Jagdprüfung absolviert und war somit Besitzer der steir. Jagdkarte.

Soviel ich weiß muss ich nun die Oö Jagdkarte beantragen, ist das richtig?
Ich habe allerdings schon den Erlagschein für Versicherung usw. einbezahlt. Beim ummelden
werde ich wohl wieder eine Bearbeitungsgebühr und Ausstellungsgebühr entrichten müssen, so
wie ich den Brauch am Magistrat kenne...

Was passiert mit meinen Waffen? Die habe ich damals beim Kauf gemeldet. Allerdings nur die Kugelgewehre.
Nachdem ich nur Waffen der Kat. C habe muss ich hier nichts weiter unternehmen oder? Sind ja
schließlich sicher im Schrank versperrt.

Gibts sonst noch Sachen die ich beachten muss?

lg Koal

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Mittwoch, 28. März 2012, 14:58

Zum waffenrechtlichen :

wenn du deine Schußwaffen d. Kat.C mittels dem Formular nach §58 / Erstanmeldung bzw. nach Formular §30 / gebraucht von Privat/Privat ordnungsgemäß registriert hast , hast dies im grünen Bereich d.H. es ist Gesetzteskonform.

Solltest du mehr als 20 Schußwaffen besitzen ( Ansammlung von Kampfmitteln , ich weis, klingt blöd, ist aber so ), musst du den Wohnsitzwechsel an die zuständige Verwaltungsbehörde melden. BH oder BPD, je nach Wohnort.

Solltest du im Besitz einer WBK oder eines WP sein, musst du unbedingt den Wohnsitzwechsel innerhalb einer gesetzlichen Frist von 4 Wochen nach §26 an die zuständige Verwaltungsbehörde melden.

ACHTUNG: diese Frist gilt auch, solltest du deine Langwaffen in einen eropäischen Feuerwaffenpass eingetragen haben.

Anm: Ab Ende 2014 wirds dann besonders lustig bzüglich des bereits im Hohen Haus beschlossenen zentralen Waffenkatasters 8o

Mit deiner sterischen Jagdkarte kannst du ohne weiteres eine OÖ Jagdkarte beantragen, denke zumindest, das es gleich wie in Kärnten gehandhabt wird. Ansprechsparter müsste der OÖ Jagdverband sein. Ein Anruf dort bringt dir die klärung.

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Mittwoch, 28. März 2012, 15:13

anscheinend muss ich eigens für oö eine eigene jahresjagdkarte lösen. kostet wieder 100€..
oder eine jagdgastkarte die 4wochen gültig is.
jetzt hab ich die jagdkarte für die stmk zu früh einbezahlt..
und übertragen oder so kann ich leider auch nichts.
blöd gelaufen..

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Mittwoch, 28. März 2012, 16:08

@Koal

Natürlich musst du den üblichen Betrag für das Jahr in dem jeweiligen Bundesland bezahlen. Ist ja eine Landesabgabe.

Da du im Besitz d. steirischen Jagdkarte bist, benötigst du keine Jagdprüfung in einem anderen Bundesland, schließt aber den aktuellen Jahresbeitrag f. das Bundesland in deinem neuen Hauptwohnsitz natürlich nicht aus.

Ist sicherlich bei einer ständigen Jagdausübung rationeller als eine Jagdgastkarte.