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21

Sonntag, 24. März 2013, 18:45

Eine Frage noch dazu: Habe in meinen Waffenschrank noch die Mannlicher Schönauer vom Cousin meiner Mutter stehen. Die Waffe ist auf ihn registriert aber er braucht sie nicht.
Wenn ich die Waffe jetz auf mich registrieren will, was muss ich dann tun? Muss er sie dann "abmelden" oder wie? Kann ich im Regiestrierungsformular dann einfach "bisheriger Besitz" angeben?

Also er muss jedenfalls auch etwas melden. Wie das genau geht weiß ich nicht, frag am Besten den Büchsenmacher deiner Wahl oder auf der BH. Wenn du nämlich die Waffe anmeldest und er hat sie nicht abgemeldet (oder wie sich das nennt), kann er glaub ich eine Verwaltungsstrafe erhalten. Bitte selbst genau nachfragen, ich bin mir nicht ganz sicher wie das abzulaufen hat.

MfG, Tschurtsch.

22

Sonntag, 24. März 2013, 22:17

Definitiv sind ALLE Waffen der kat. C , welche eben ordentlich ab 1998 gemeldet wurden unsichtbar.
D.h. alle Schußwaffen der kat. C welche vor dem 1.10.2012 in irgendeinerform registriert sind scheinen nirgends mehr wo auf.

Und daher sind alle Schußwaffen der Kat. C bis spätestens 30.6.2014 zu registrieren. Egal ob sie bereits einmal registriert waren oder nicht.

Auf freiwilliger Basis können auch Schußwaffen der Kat. D = Schrotflinten registriert werden.

Alle nach dem 1.10.2012 veräußerten Waffen C u.D müssen im ZWR registriert werden.

Daher natürlich auch die Waffe, welche du bekommen hast, vorausgesetzt sie wurde nicht per 1.10.2012 bereits registriert. Sollte dies der fall sein, wird sie lediglich auf den neuen Besitzer umgeschrieben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »25-06« (24. März 2013, 22:31)


23

Donnerstag, 28. März 2013, 11:53

Registrierung

Hallo,

Achtung! Die Registrierungspflicht gilt auch für wesentliche Teile von Waffen - also Wechsel- und Einstecklauf, Systeme udgl.

Meines Wissens ist nur die Erfassund im ZWR, nicht aber der Besitz, Bedingung für die Eintragung in den EU Feuerwaffenpass - d.h. ich kann auch eine "fremde Waffe" eintragen lassen und damit ins Ausland reisen, wenn diese registriert ist. Waffen die im EU-FWP eingetragen sind und verkauft werden müssen auch nicht ausgetragen werden.

Der EU-FWP ist auch kein waffenrechtliches Dokument, und sagt nichts über das Eigentum oder die Berechtigung eine Waffe zu führen aus.
Er erleichtert lediglich den Grenzübergang in der EU und es können je nach Staat durchaus weitere Dokumente oder Genehmigungen für die Ein- bzw. Ausreise erforderlich sein.

Die Nachregistrierung von D-Waffen ist freiwillig und nur im Erwerbsfall verpflichtend.

Nach meiner Erfahrung klappt das registrieren mit dem "Handy als Bürgerkarte" sehr gut und ist in 5min erledigt.

WMH Karl

24

Dienstag, 2. April 2013, 14:10

Griaß Eich!

So, über die Feiertage erfolgreich meine Waffen registriert.
Wie in den vorigen Posts schon gesagt wurde, war es ganz einfach und unkompliziert.

Trotzdem ist mir etwas aufgefallen: Ich konnte nirgends auswählen warum ich die Waffe registriere (Neukauf, Erbstück, bisheriger Besitz,....).
Als Grund wurde beim fertigen Dokument dann einfach "Selbstregistrierung" angegeben.

Mir kommt das ein bisschen komisch vor ?(

Und noch etwas: Bisher mussten ja Waffen die von Privat gekauft worden sind beim Verkäufer "ausgetragen" werden (Übernahmedingsbums-Formular).
Wir das in Zukunft noch genauso gemacht oder geschieht das automatisch wenn der Käufer die Waffe bei sich anmeldet?


Wmh :mrgreen:

Wer nicht liebt Wein und Weiber,
der wird niemals Jäger, bleibt immer Treiber.

25

Dienstag, 2. April 2013, 15:59

Wenn die Waffe nach dem 1.10.2012 ( C od. D ) registriert wird, ist sie bereits im ZWR, d.H. registriert und im EU Bereich einsichtig.

Wenn nun die Waffe im Suchparameter unter Waffe suchen eingegeben wird, scheint sogleich der bisherige gemeldete Besitzer auf.

Dann ist es möglich, einen neuen Besitzer anzulegen und der bisherige wird aus der Maske gelöscht.

Dies meine erfahrungen im ZWR wohlgemeint am PC. Kann mir jedoch nicht vorstellen, das es am Handy anders sein sollte.

26

Dienstag, 2. April 2013, 18:04

Dies meine erfahrungen im ZWR wohlgemeint am PC. Kann mir jedoch nicht vorstellen, das es am Handy anders sein sollte.

Das ist ja wohl auch am PC, nur du bekommst den "PIN" (wie beim Online-Banking) als Sms auf dein Handy.

Das ganze schaut dann so aus, wie in dem Handbuch beschrieben.

Wmh :mrgreen:
»Punk-of-vk« hat folgende Datei angehängt:

Wer nicht liebt Wein und Weiber,
der wird niemals Jäger, bleibt immer Treiber.

27

Sonntag, 15. Dezember 2013, 09:02

Wenn ich die Waffe jetz auf mich registrieren will, was muss ich dann tun? Muss er sie dann "abmelden" oder wie? Kann ich im Regiestrierungsformular dann einfach "bisheriger Besitz" angeben?
Wmh!
Wennst den erhalten hast, gehts eh dahin. Es ist alles super beschrieben und übersichtlich :thumbsup:
Du brauchst dazu nur einen "Kaufvertrag" schreiben. (Mit allem drum und dran). Im Registrierungsformular gibst dann einfach neuer Besitz an mit dem gleichen Datum vom Kaufvertrag
Erstmal alles Gute zum Burzeltag, mit viel guten und sicheren Ansprechen im Jagdjahr wünsch ich Dir!

Bei uns ist das schon etwas schwieriger.
Formular Langwaffe online herunterladen für Polizeikreisbehörde


Dann muss im Kaufvertrag oder Überlassungserklärung (Schenkung) die Nummer des Jahresjagdscheines oder 3 Jahresjagdscheines vom Vor und vom Nachbesitzer mit eingetragen sein
Adresse und das übliche halt Beschreibung Kaufpreis etc.
Dann WBK mit diesen mehreren Schrifstücken zur zuständigen Poliziekreisbehörde.
Eine WBK Waffe austragen lassen , die WBK des neuen Besitzers mit den Daten der erworbenen Waffe in der WBK von der Polizeikreisbehörde ergänzen lassen.
In der Zeit wo man ohne Waffenbesitzkarte ist gilt der Jagdschein als Berechtigung mit dem Hinweis auf welcher Polizeikreisbehörde die WBK aktualisiert wird.
Da finde ich das bei euch recht angenehm locker!


Waidmanns Heil


Einer_von_uns

28

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 10:59

Hallo ins Forum,

habe die Registrierung selbst durchgeführt. Aus beruflichen Gründen habe ich schon länger einen A-Trust-Zugang mit Handysignatur.

Unter www.help.gv.at kann man das leicht durchführen.

Gekostet hat mich das Ganze € 0,00...



WMH aus Oberkärnten!

Manuel
Ein guter Schuss zur rechten Zeit, schafft Ruhe und Zufriedenheit!

29

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 16:31

Aus beruflichen Gründen habe ich schon länger einen A-Trust-Zugang mit Handysignatur.

Hab ich mir auch zugelegt, ist praktisch auch für andre Sachen wie z.B. Sozialversicherungs-Auskunft.

MfG, Tschurtsch.

30

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 16:48

Wie funzt des? Kann man da mal bitte eine kurze Erklärung dafür abgeben? Bin auf dem Gebiet ned gerade ein Genie :huh:

WMH

31

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 21:20

Hello!
Am besten du marschierst in ein Finanzamt und lässt dir dein Handy dort quasi als Bürgercard freischalten. Dann brauchst nämlich auch kein Lesegerät für die Card. Die machen das mit dir gemeinsam.

Hab meine Waffen danach auch selber eingetragen, das ist überhaupt keine Hexerei! Du brauchst dazu nämlich keinen Kaufvertrag oder sonstigen Nachweis. Waffenmarke, Kaliber und Nummer reichen.

Zum Nachlesen:
http://www.buergerkarte.at/

Gutes Gelingen und Weidmannsheil!

Godot
Alles nimmt ein gutes Ende für den, der warten kann.

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