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Donnerstag, 11. Oktober 2012, 08:37

Rechtskunde Frage 16

Rechtskunde Frage 16

Erklären sie den Begriff „qualifizierte Mehrheit der kammerzugehörigen Grundeigentümer“!
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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Mittwoch, 13. März 2013, 12:04

Jene Grundeigentümer die mehr als 1ha Grund besitzen sind meines Wissens nach kammerzugehörig. Eine qualifizierte Mehrheit besteht sowohl aus einer Mehrheit der Grundfläche (>50% des zu verpachtenden Gemeindegebiets), als auch einer Mehrheit der Köpfe (> 50% der Grundbesitzer).
So ist sichergestellt, dass weder ein (oder mehrere) "Großgrundbesitzer" die Mehrheit der Eigentümer überstimmen kann und umgekehrt nicht die Köpfemehrheit der "Kleingrundbesitzer" über den Großteil der Fläche bestimmen kann.

Hoffe halbwegs verständlich.
MfG, Tschurtsch.

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Mittwoch, 13. März 2013, 12:20

#Respekt Ging ja ratz fatz
Weidmannsheil

Rocces


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