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Samstag, 16. Oktober 2010, 12:48

Selbstladewaffen

Schrotautomat oder auch Kugelautomat werden sie im Umgang genannt.

Selbstladeflinte oder Selbstladebüchse ist die korekkte Bezeichnung. Sie bilden vor dem Gesetz eine eigene Waffenklasse (Kategorie B).
Dieses Thema wird aber extra behandelt.

Wie funktioniert aber nun so eine Waffe.
Durch das betätigen des Abzuges wird ein Schuss gelöst. Durch dessen Gasdruck oder Rückstoß wird die verschossene Patronenhülse ausgeworfen und eine neue Patrone geladen.
Nun ist es möglich einen weiteren Schuss abzugeben ohne Nachzuladen.

Diese Waffen sind aber nicht mit den automatischen Waffen zu verwechseln, die das Bundesheer verwendet.
Bei diesen Waffen kann man am Abzugsbügel oben bleiben und es brechen mehrere Schüsse.

Dies ist bei einer Selbstladeflinte oder -büchse nicht möglich. Hier muss man immer wieder den Abzug betätigen.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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Montag, 18. Oktober 2010, 10:58

Re: Selbstladewaffen

Nicht zu vergessen, das die Selbstladewaffen oder Halbautomaten, waffenpasspflichtige Waffen sind und nicht wie unsere Repetierer oder Kipplaufbüchsen in die Kategorie C zu den meldepflichtigen gehören.

Danke für deine tollen Berichte Rocces!

WMH