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1

Dienstag, 21. Mai 2013, 13:07

Waffenschrank gesucht / Sicherheitsklasse NÖ

Hallo,
ich habe die Jungjägerprüfung abgelegt und werde mich nun ausrüsten müssen. Gibt es für NÖ Sicherheitsklassen
für Langwaffen und Munition - quasi eine Mindestanforderung bzgl. Wandstärke, Schloss oder Norm/DIN ...?
Danke!
ps

2

Dienstag, 21. Mai 2013, 13:10

Waffenschrank gesucht / Sicherheitsklasse NÖ

ups, hier steht ja eh schon einiges: Waffenschrank von Metro

3

Dienstag, 21. Mai 2013, 13:18

Wenn mich nicht alles täuscht Sicherheitsstufe A.

Weidmannsheil
Manfred
Man kann nur jenes Stück Wild erbeuten welches für einem gewachsen ist

4

Dienstag, 21. Mai 2013, 14:28

Ists nicht so, dass es eigentlich nur wichtig ist, dass man ihn versperren kann und es sogar ein Glaskasten sein dürfte!? Hab das irgendwie so in Erinnerung....
Das ist des Jägers Ehrenschild,
dass er beschützt und hegt sein Wild,
waidmännisch jagt, wie sich's gehört,
den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.

5

Dienstag, 21. Mai 2013, 15:25

Nach dem öster. Waffengesetz ist ein Tresor generell nicht vorgeschrieben.

Sondern lediglich eine sichere verwahrung der Schußwaffe §16a. Der Waffenbesitzer hat darauf zu achten, das kein unberechtigter an die Schußwaffe kommt. Es würde damit eventuell sogar ein Abzugschloß dem Gesetz genüge tun.

Doch auch hier hat der Gesetzgeber sich dahingehend abgesichert mit: Je mehr gefahrenpotentiale, umso sicherer. Z.B sind diese gegeben, wenn im Haushalt eine Person wohnt, die als Drogenabhängig bekannt ist oder eine Person, an welche ein Waffenverbot ausgesprochen wurde usw.

Hiebei ist ein Waffentresor natürlich eine größtmögliche absicherung.

Jedoch zwingend vorgeschrieben ist ein Tresor bei einer Anzahl unter 20 Stk. Langwaffen nicht. ( Zählt als "Ansammlung v. Kampfmitteln" und unterliegt eigenen Spielregeln §41 ).

Anmerken möchte ich hier, das sehrwohl, die Textpasage unter 16a man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte: Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmngen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer weise vor unberechtigten Zugriff geschützt sind .

Etwas schwammig, wo der Ball eben weitergegeben wird :huh: .

Wenn etwas passiert - hat immer der "Schmiedl" die Schuld.

Auch im §8 unter den erläuterungen sind einige Fallbeispiele zur sicheren verwahrung von Schusswaffen erläutert, doch Tresor ist nirgends vorgeschrieben.

Dies kann sich dann natürlich von den jeweiligen internen verpflichtungen von den Landesjagdverbänden unterscheiden. Da ja jede Landesgruppe ihr eigenes "Süppchen kocht" und sie untereinander Wettteifern um "besser" zu sein.
Und wundern würde es mich nicht, würde da der eine oder andere Landesjagdverband sehr gerne eine Art Vorreiterrolle übernehmen wollen..

Doch bin ich persönlich kein Gegner eines solchen Waffentresors, er erleichtert ein vieles.

Schon alleine bei der 5jährigen Kontrolle anl. des WP durch die Exekutive macht es halt auch ein positives Erscheinungsbild, wenn Schußwaffen sorgfälltig im Tresor verwahrt werden, inkl. der dafür vorgesehenen Munition.

Doch darf Zugang zum Tresor nur der berechtigte haben.

6

Dienstag, 21. Mai 2013, 18:53

Ists nicht so, dass es eigentlich nur wichtig ist, dass man ihn versperren kann und es sogar ein Glaskasten sein dürfte!? Hab das irgendwie so in Erinnerung....
Hab ich auch so verstanden. Eigentlich überpfüfts ja auch keiner.

Schon alleine bei der 5jährigen Kontrolle anl. des WP durch die Exekutive macht es halt auch ein positives Erscheinungsbild, wenn Schußwaffen sorgfälltig im Tresor verwahrt werden, inkl. der dafür vorgesehenen Munition.
Bei der Kontrolle zeige ich ihnen meine Kat. C+D Waffen gar nicht. :D

7

Mittwoch, 22. Mai 2013, 08:09

Bei der Kontrolle zeige ich ihnen meine Kat. C+D Waffen gar nicht.

Na ja, kommt jetzt auf den Exekutivbeamten an, den da gibts auch den A , B oder gar C Beamten nach wichtigkeit und sachkenntnis.

Wie du ja bereits informiert bist, benötigt ein aktiver Jäger ( eingezahlter Jahresbeitrag , kann sogar der Beleg verlangt werden ) keinen Waffenführerschein. Nun ist es offensichtlich, das man als Jäger auch Jagdwaffen im Hause hat. Noch erschwerend kommt hinzu, das nach dem 30.6. 2014 der Beamte bei der 5jährigen Waffenüberprüfung der Kath.B auch berechtigt ist, die ZWR registrierung zu kontrollieren. Ist spätestens von da an gar kein problem, den jeweiligen Langwaffenbestand von seiten der Exekutive prompt abzurufen. Das Szenario mit einer überehrgeizigen Waffenkontrolle möcht ich da gar nicht durchspielen, das Lachen würde einem da schnell vergehen. Könnte sogar bei nicht sachgemäßer Verwahrung der Kath. C, wie auch D schnell einmal als mangelnde zuverlässigkeit ausgelegt werden 8) .