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1

Freitag, 18. Oktober 2013, 12:49

Artikel über Schalldämfer (Ökojagd Verband)

Ein Artikel über die Benutzung von Schalldämpfern. Betont wird die Gefahr für Herrl und Hund durch den Lärm unserer Munition und die Dämpfung durch Schalldämpfer. Zusätzlich soll die Präzision besser werden.

Zitat

Über den reinen Lärmschutzaspekt hinaus
wirken die „Mündungsknallminderer“
wie eine hocheffektive gekapselte
Mündungsbremse und reduzieren den
Rückstoß um etwa ein Drittel. Gleichzeitig
verbessert sich nahezu immer
die Schussleistung der Waffe, weil die
aus der Mündung austretenden Gase
verlangsamt abströmen und damit
weniger Verwirbelungen das Geschoss
beeinflussen können. Auch Mündungsfeuer
wird fast vollständig reduziert, so
dass beim Ansitz in der Dämmerung die
Nachtsehfähigkeit weitaus besser erhalten
bleibt. Bis darauf, dass ein Schalldämpfer
die Länge und das Gewicht der
Waffe etwas erhöht, gibt es also kaum
Argumente gegen ihre Verwendung.


Den Artikel findet man hier: Schalldämfer aus praktischer und rechtlicher Sicht von Christian Neitzel

Was meint ihr dazu?

MfG, Tschurtsch.

2

Freitag, 18. Oktober 2013, 14:39

In Skandinavien ist es ganz normal, einen Schalldämpfer an der Waffe zu haben...die Vorteile sprechen für sich, aber ich denke, das es ein ziemlicher finanzieller Aufwand wäre, die Waffe dafür umbauen zu lassen...die Länge wie oben angedeutet, sit dann beim Ansitz nicht so ideal, wenn man beim Hochstandfenster einfedeln möchte.

WMH

David

3

Freitag, 18. Oktober 2013, 17:49

Servus beinand,

Schalldämpfer sind wirklich aus o.g. Gründen sinnvoll für die Jagd.

Leider denkt natürlich jede Amt´s-person bei Schalldämpfer direkt an 007 für Kassenpatienten. Völliger Blödsinn. Wer wirklich will kann sich eigentlich einen Schalldämpfer selber bauen. Im Grunde ist es doch nur eine Ansammlung von kleineren Räumen in welchem der Schall gebrochen wird.
Also eine Art Röhre mit Unterlegscheiben durch dessen Mitte das Projektil fliegt.
M.e. ist das größte Problem alles zentriert bzw. vernünfgit an die Waffe zu bringen.

Viele Grüße
Thomas
"Als einst die Treue sich in dieser Welt verloren, hat Sie
zu ihrem Sitz des Hundes Herz erkoren."

4

Samstag, 19. Oktober 2013, 11:46

Ist natürlich immer auslegungssache des jeweiligen Waffengesetzes.
Für Österreich ist es im §17 Abs.5 geregelt.
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Schußwaffen, die mit eier Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Vorrichtungen alleine.

Schalldämpfer gehört der Kath. A an und zählt damit zu den verbotenen Waffen.

Nicht verboten hingegebn ist natürlich eine Mündungsfeuerbremse.

5

Sonntag, 20. Oktober 2013, 03:28

Ist natürlich immer auslegungssache des jeweiligen Waffengesetzes.
Für Österreich ist es im §17 Abs.5 geregelt.
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Schußwaffen, die mit eier Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Vorrichtungen alleine.

Schalldämpfer gehört der Kath. A an und zählt damit zu den verbotenen Waffen.

Nicht verboten hingegebn ist natürlich eine Mündungsfeuerbremse.
Na ich denke, das ist wie mit allen Verboten.
Es gibt da einige die Mist gemacht haben, und der Gesetzgeber hat dann korrigierend eingegriffen und zwar mit einem Verbot für alle.

Das ist wie mit allem im Leben, der Einzelne der sich nicht an das "Waidmännische" hält, sorgt für eine Wirkung die dann alle reglementierend
als Gesetz dann wirkt.

Hier ist es so das Schalldämpfer extra beantragt werden müssen. Allerdings kenne ich keinen, der dies genehmigt bekommen hat.
Unter den Förstern wird versucht wegen dem Jagdhund für Nachsuchen mal eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Aber neues erfährt man da auch nicht, ob da Erfolge pro Jäger und vierbeiniger Begleiter zu verzeichnen sind.

Waidmanns Heil

Einer_von_uns

Senior

Jäger

Beiträge: 152

Beruf: Pensionär, ehemals Soldat

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6

Samstag, 23. November 2013, 14:59

Wie "Einer-von-uns" schon richtig geschrieben hat, ist ein Schalldämpfer in der BRD auf Antrag durchaus genehmigungsfähig. :!:

Ende der 90-er habe ich als "Jagdausübungsberechtigter" eines unmittelbar am Ortsrand gelegenen Reviers einen Schalldämpfer für eine Büchse im Kaliber .22 lfB beantragt. Dank eines sehr kompetenten und verständnisvollen Sachbearbeiters bei der zuständigen Kreispolizeibehörde wurde dieser auch völlig problemlos bewilligt. Als Begründung gab ich an, damit einen freiwilligen Beitrag zum Umweltschutz ( Lärmschutz ) in einem Gebiet leisten zu wollen, das durch vielfältige Freizeitaktivitäten der übrigen erholungssuchenden Bevölkerung zumindest zeitweise stark frequentiert sei......das reichte. :thumbsup:

Die Kosten der Genehmigung waren allerdings mit umgerechnet ca. 75 EUR genau so hoch wie die des technisch recht einfach konstruierte Schalldämpfers einschließlich der erforderliche Arbeit des Büchsensenmachers, sprich: Gewinde auf den Lauf ( im Bereich der Mündung ) schneiden . :thumbdown:

Der Schußknall war übrigens nur sehr deutlich gedämpft aber nicht etwa ( wie im Kino ) "weg". :thumbup:

In den Folgejahren habe ich mit der so schallgedämpften KK- Büchse bei der Jagd auf Wildkaninchen allerbeste Erfahrungen gemacht. Die in unmittelbarer Nähe äsenden übrigen Kaninchen wurden durch die Schußabgabe in keiner Weise beunruhigt und zeigten deshalb keinerlei Fluchtverhalten. Auch die eine oder andere unvorsichtige Krähe und Elster lernten diese .22-er kennen, ohne dass übriges Wild oder die Bevölkerung davon irgend etwas mitbekamen.....das war der Sinn des Ganzen! :D

Schade, dass 9 Jahre später der Nachfolger des o. a. Sachbearbeiters eine andere Rechtsauffassung vertrat und die Genehmigung seines Vorgängers ohne eine erwähnenswerte Begründung einfach wieder aufhob. Mein Widerspruch blieb leider erfolglos. Ich gab das gute Stück schließlich notgedrungen zur "entschädigungslosen Enteignung" und Vernichtung bei der KPB ab. :cursing:
Nur die Weisesten und Dümmsten ändern sich nie. ?( ( Konfuzius, ca. 500 v. Chr. )

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Senior« (23. November 2013, 19:06)


7

Montag, 25. November 2013, 14:48

Wmh!!

Ich hab da was gefunden!!
Was haltet ihr davon??

http://www.awc-silencer.com/index.html

Wird separat versendet...( Feuerschlucker + Zubehör =
Schalldämpfer )

Die Lieferung erfolgt in zwei getrennten Pakten und in 2
unterschiedlichen Rechtlichen Bestellungen. Der Besitz dieser
Materialen ist nicht verboten.

Wenn aber beide Materialen zusammengebaut werden handelt es sich
um einen verbotener Gegenstand (es ist ein Schalldämpfer entstanden).
Dieser ist in Deutschland und Österreich verboten!

Mit einem kräftigen Weidmannsheil

Max

Senior

Jäger

Beiträge: 152

Beruf: Pensionär, ehemals Soldat

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8

Montag, 25. November 2013, 18:05

Hallo "Fuchsjäger",



wohl keine gute Idee, so ein Ding zu beschaffen. Man begibt sich damit nicht nur rechtlich auf "äußerst dünnes Eis", die Nützlichkeit bei der Jagdausübung mit großkalibriger Büchsen ist mehr als fraglich. Wirksam dämpfen kann man nämlich nur den reinen "Mündungsknall", nicht jedoch den "Geschossknall", der im Überschallbereich ( mehr als 320 m/s ) zusätzlich entsteht.

Du kannst bei der Jagd mit einem Schalldämpfer nur kleinkalibrige Waffen im Kaliber .22 lon rifle ( die auch noch mit geringfügig reduzierter Ladung! ) einsetzen oder eventuell bei einem Gewehr im Pistolenkaliber .45 ACP......aber wer führt so etwas schon jagdlich......und wozu???

Die ladungsreduzierte, dann im ( lautlosen ) Unterschallbetrieb fliegende .22-er kann man ggf. auf kleineres Niederwild und Raubzeug einsetzen.....die maximal sinnvolle Schußentfernung und die "Wirkung im Ziel" lassen dabei aber Wünsche offen.

Militär und Polizei setzen Schalldämpfer auch bei großkalibrigen Waffen und Maschinenpistolen ein.....um den "Mündungsknall" deutlich zu reduzieren. Dabei geht es um Überlegungen, die bei der Jagd keine Rolle spielen: den Standort des Schützen verschleiern......Gehörschutz für den Schützen ( insbesondere in geschlossenen Räumen ). Bei einer MPi wie der HK"MP5SD" wird dabei zusätzlich die Geschwindigkeit der Geschosse durch einen technischen Trick auf weniger als 320 m/s reduziert.......aber bleiben wir doch lieber bei jagdlichen Themen.
Nur die Weisesten und Dümmsten ändern sich nie. ?( ( Konfuzius, ca. 500 v. Chr. )

9

Montag, 25. November 2013, 23:26

Wmh Senior!

War auch rein ein Zufallsfund im Internet!!
Du kennst dich aber ordentlich aus damit!!
Wennst deinen Beitrag nur vorher geschrieben hättest, hätt ich einige überlegungen weniger gehabt... :D
z.b. Raubwildjagd mit Schalldämpfer sinnvoll...

Bleib ma lieber beim guten alten Gewehr
Mit einem kräftigen Weidmannsheil

Max

10

Dienstag, 26. November 2013, 09:38

@Fuchsjäger: Würd ich auch nicht riskieren. Wir sollten uns schon an die Gesetze halten, die unsere Jagdausübung regeln. Wenn sowas aufkommt sind wieder alle "tötungsgeile Scharfschützen" oder so... ;)

@Senior: Ich würde so einen "Knalldämpfer" gerne benützen, weil es ja wohl für die Ohren besser ist wenn es nicht so laut tuscht. Und Gehörschützer hab ich am Sitz meist nicht mit.

MfG, Tschurtsch.

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