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Mittwoch, 11. Februar 2015, 16:10

Verordnung : Neue Abschussrichtlinien

Verordnung /LGS-ABSR/16067/1/2014 :Neue Abschussrichtlinien f. Kärnten.

Mitte des letzten Jahres wurde es bereits angekündigt, nun wurde es mit 1.2.2015 mittels neuer Verordnung bis einschl. 31.12.2018 in Kraft gesetzt.

In den nächsten Tagen und Wochen finden Abschussplanbesprechungen mit den jeweiligen Hegeringleitern statt. Diese müssen bis spätestens Ende Feber abgeschlossen sein, da der beantragte vollständige Abschussplan dem Hegeringleiter vom Jagdsausübungsberechtigten bis spätestens 1.März bekannt zu geben ist.

Die Kommende Abschussplanperiode 2015/16 weist insofern eine Besonderheit auf, als die neuen Abschussrichtlinien sowohl bei der Beantragung durch den Jagdausübungsberechtigten als auch die Bezirksjägermeister lückenlos zu beachten und umzusetzen sind.
Und hier liegt speziell für die Reviere, wo überwiegend Rotwild vorkommt ein gravierender Einschnitt vor, welche vielerorts Kopfschütteln hervorruft.

Die Neuerungen beim Rotwild :

Die Beantragung und die Freigabe von Rotwild hat wie folgt zu lauten:
Hirsche: 20% Tiere: 40% Kälber: 40%
Davon Hirsche Klasse 1 : 20 % Klasse 2 : 10% Klasse 3: 70% davon 45% einjährig
Zu beachten ist bei der Beantragung der Abschusszahlen, das der Abschussplan insofern ein sog. „ Mindestabschuss“ darstellt, als die individuell frei gegebenen Wildstücke jedenfalls zu erlegen sind und der Bescheid zu 100% erfüllt werden muss.
D.h. auf 4 Stk. Kahlwild kommt 1 Hirsch.

Die Neuerungen beim Rehwild :

Bei den Böcken gibt es nur mehr zwei Klassen, und zwar Böcke der Klasse A ( alle Böcke zweijährig und älter) und Böcke der Klasse B ( alle Böcke einjährig )
Die Beantragung und Freigabe bei Rehwild hat wie folgt zu lauten:
Böcke: 35% Geißen: 35% Kitze : 30%
Davon Böcke der Klasse A : 52% Klasse B: 48%

Neuerungen beim zusätzlichen Abschuss
Ein zusätzlicher Abschuss kann vom Bezirksjägermeister für Wildstücke der Klasse 3 (Verhältnis w.o. 45% einjährig ) , der Klasse B, weibliches Wild ( bei Gamsgeißen nur die Kl.3 ) und Jungwild ( Kitz,Kalb und Lamm ) für einen Hegering, eine Wildregion oder den Jagdbezirk erlassen werden.

Für mich persönlich ist die neue Einteilung der Rehböcke in Ein und mehrjährig nachvollziehbar, wird sie ja auch in anderen Bundesländern schon seit längerer Zeit angewendet.
Die neue Regelung beim Rotwild stößt besonders an der Basis in Oberkärnten auf bedenken.
Schwer tun werden sich die Rotwild Randgebiete.
Der Druck der Forstbehörde ist Enorm.

Gerade im jüngsten Anblick ist auch ein guter Artikel drin über einen Artgerechten und ausgeglichen Rotwild Bestand in der Steiermark.
Dort wird zum Unterschied zu der Kärntner Verordnung auf die verschiedenen Gebiete Rücksicht genommen.
Die Abschusszahlen in den Kerngebieten verschieben sich speziell so beim Kahlwildabschuss steil nach oben. Die Frage ist dann am Schluss, ob der Abschussplan da auch erreicht wird.
Denn bei Nichterfüllung des Abschussplanes droht die Interessenvertretung.

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Donnerstag, 12. Februar 2015, 09:36

Hier der Gesetzestext dazu: http://www.kaerntner-jaegerschaft.at/?fi…inien%20END.pdf
Rotwild betrifft mich nicht, aber die neue Einteilung der Rehböcke ist ganz großes Thema in meiner Jagdgesellschaft.
Das führt natürlich dazu, dass interne Verordnungen (andere Abschussklasseneinteilung) erlassen werden, damit ja nicht alle Böcke im Revier erlegt werden :wacko:

Wmh :mrgreen:

Wer nicht liebt Wein und Weiber,
der wird niemals Jäger, bleibt immer Treiber.