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1

Montag, 22. Juni 2015, 14:43

Was braucht man für einen Europäischen Feuerwaffenpass?

Griaß Eich!

Ich möchte mir hier in Kärnten einen Europäischen Feuerwaffenpass ausstellen lassen und darin zwei Büchsen eintragen lassen.

Welche Dokumente benötige ich dafür?
Wieviele Passbilder?
Kosten?

Wmh :mrgreen:

Wer nicht liebt Wein und Weiber,
der wird niemals Jäger, bleibt immer Treiber.

2

Montag, 22. Juni 2015, 16:59

Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde ( BH oder BPD- wenn in Klft.oder Villach Stadt wohnst )
diesen ausfüllen und folgendes beibringen :

Unterlagen:
• 2 Lichtbilder
• Meldezettel
• Kopie der Kärntner Jagdkarte oder Schützenausweis
• Kopie über Waffenmeldung nach § 30 Waffengesetz ( wenn freundlicher Sachbearbeiter/in , der sieht selbst im ZWR nach )

und nicht vergessen, nach 5 Jahren verlängern !

BrandlB

Rotwildjäger

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3

Montag, 22. Juni 2015, 20:12

Lass dir gleich alle Waffen die jemals in Frage kommen könnten eintragen, denn für jede Waffe, die du nachher nachtragen lässt, zahlst du wieder.
Bei Fragen über Waffen und Munition gerne ein PN schicken.

Jägermeister

Rotwildjäger

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4

Montag, 22. Juni 2015, 20:18

Lass dir gleich alle Waffen die jemals in Frage kommen könnten eintragen, denn für jede Waffe, die du nachher nachtragen lässt, zahlst du wieder.



Da hast BrandlB mehr als Recht: alles drauf setzen was Du hast und/oder irgendwo mitschleppen woll.... :D

Ich habe auf meiner gleich die maximale 10 Stück eingetragen, vom .22Mag und .22 Hornet über einge Zwölver, der Drilling, die BBF mit Wechsellauf, der 7x64 Stützen und mein "Entenhuttengewehr" 1(2/76, LL 86 cm) , die gute Hälfte des Arsenales also... :whistling:

Kommt Morgen irgendwo ein Geschenk (lese: Einladung im Ausland) ausm Himmel gefallen, kann ich ohne Papierkram meine Sachen einpacken und starten... (wie dieses Jahr mit die Mankei-Jagd!! 8o )
"Fuchs kann immer kommen...."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jägermeister« (22. Juni 2015, 20:24)


Waldi2503

Rotwildjäger

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5

Montag, 22. Juni 2015, 21:42

Hello!

Wir (meine Frau und ich) haben gemeinsam mehrere Flinten und Büchsen. Aber es braucht nur einer den EU-Pass, und wenn wir dann jagen im Ausland, dann "leihe" ich ihr ein Gewehr. Daher auch die der Partner/in eintragen nicht vergessen.

Jägermeister

Rotwildjäger

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6

Montag, 22. Juni 2015, 22:23

Wow, ist das möglich? Ist ein EU-Waffenpass nicht etwas persönliches?? Oder meinst Du das alle Waffen auf en selber Nahmen stehen und sie einmal arriviert in Ausland einfach deine Waffe benutzt ohne mehr?

Habe eigentlich selber auch ne Frage betriffs das nach AT bringen meiner Waffe in August: ist nur mein EU-Pass dabei haben und zeigen wenn und wo ein Polizist, oder Förster oder so danach frage nsollte allein OK, oder muss ich die eine oder andere Behörde am Voraaus kontaktieren und melden das ich ne Waffe mitbringe nach ihren schönen Heimat für einige Tagen? :rolleyes: Auf der Pass steht auf eine Seite "Erlaubnis der besuchte Mitgliedstaten" mit da unten "Waffe" "Gültigkeit Erlaubnis", und "Stempel und Datum Autorität"....Oder ist das für "spezielle" Waffen,also keine klassische Jagdwaffen wie Flinten oder Repetierer? Und für die Durchfahrt in Deutschland?

Thx! :thumbup:
"Fuchs kann immer kommen...."

Waldi2503

Rotwildjäger

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7

Mittwoch, 24. Juni 2015, 20:51

Hello!

Also, ich habe alle Waffen eintragen lassen. Auch die meiner Frau. Daher ist das so möglich.

Nein, du musst niemanden verständigen im voraus. Wenn du den EU-Waffenpass dabei hast, dann reicht das bei einer Kontrolle. Wobei ich aber nicht glaube, dass es überhaupt eine Kontrolle gibt.

Waldi

Jägermeister

Rotwildjäger

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8

Mittwoch, 24. Juni 2015, 21:45

Ok, vielen Dank! :)
"Fuchs kann immer kommen...."

9

Dienstag, 22. September 2015, 15:28

Du darfst aber max. 3 Waffen mit ins Ausland nehmen. Das is ned viel wenn man zu zweit unterwegs ist.
Darum haben wir 2 Waffenpässe. Meine nimmt ihre R8 und die Flinte bzw. ich nehm meine Sauer 101 und meine F3 mit wenn wir ins Ausland fahren (meist auch mit Niederwild verbunden).

Waldi2503

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10

Dienstag, 22. September 2015, 16:19

Du darfst aber max. 3 Waffen mit ins Ausland nehmen

Ach?! Jetzt bin ich aber gespannt wo du die Info herhast?
Ich fuhr schon mit 4 Kat.D und 2 Kat.C und 2 Kat.B nach Italien, mit 4 Kat.C nach Schweden.
Richtig ist, dass es Unterschiede zwischen Jägern, Sportschützen und Ländern gibt. Bitte im zweifelsfall nachfragen!

Waldi

11

Mittwoch, 23. September 2015, 06:59

Hab mich bei meiner zuständigen BH und bei der unteren Jagdbehörde in Bayern informiert.
Beide haben mir die Infos gegeben dass ich mit max.3 Waffen reisen darf.
Kann sein dass es für andere Länder auch andere Vorschriften gibt. Aber mir wurde die Meldung meiner Behörde als "Generelle Auflage" durchgegeben.

Nach Nachfrage bei einer anderen Behörde gaben mir diese ebenfalls die Info dass ich max.3 Waffen mitführen darf

Waldi2503

Rotwildjäger

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12

Freitag, 18. Dezember 2015, 11:02

Hallo!

Interessanten Fall ich die Tage. Jagdeinladung nach Tschechien. Ich fahre mit 2 Kat.C und wollte auch meine Glock zur Nachsuche mitnehmen.
Generell muss man für Tschechien unterscheiden ob Kat. B Langwaffe oder Kat. B Faustfeuerwaffe. Denn eine Kat. B Langwaffe darf ich mitnehmen zur Jagd und als Sportschütze.
Kat. B Faustfeuerwaffe darf ich nur mitnehmen wenn ich eine schriftlich bestätigte Einladung zu einer Schiesssportveranstaltung habe. Jagdlich darf ich eine Kat. B Faustfeuerwaffe nicht
mitnehmen, es sei denn ich habe von der Tschechischen Regierung (Botschaft) eine Ausnahmebescheinigung. Der EU-Waffenpass genügt in diesem Fall nicht.

Grüße
Waldi