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Mittwoch, 19. Mai 2010, 17:55

§37 Jagdkarten und Jägerprüfung

(1) Die Jagdkarte wird auf den Namen des Inhabers ausgestellt und gilt für das
ganze Land (Landesjagdkarte). Sie ist nur im Zusammenhang mit dem Nachweis
der
für das jeweilige Jagdjahr erfolgten Einzahlung der Jagdkartenabgabe, des
Mitgliedsbeitrages zur Steirischen Landesjägerschaft und der
Jagdhaftpflichtversicherung gültig.
(2) Die Besitzer einer Jagdkarte haben diese samt dem Nachweis der Einzahlung
der in Abs.1 genannten Beiträge bei Ausübung der Jagd stets bei sich zu tragen
und auf Verlangen der öffentlichen Sicherheits- oder beeideten
Jagdschutzorgane vorzuweisen.
(3) Wer die Jagd ausübt, muss nachweisen können, dass er bei einer
Versicherungsanstalt gegen Jagdhaftpflicht versichert ist. (4)
(4) Die erste Ausstellung einer Jagdkarte ist davon abhängig, dass der Bewerber
vor der Bezirksverwaltungsbehörde eine Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt hat.
Absolventen der Fachrichtung Forstwirtschaft der Hochschule für Bodenkultur,
der höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft bzw. der Bundesförsterschulen und
der forstlichen Fachschulen sowie die im § 34 Abs.5 genannten Personen sind
von der Verpflichtung zur Ablegung der Jägerprüfung enthoben. Die
Bezirksverwaltungsbehörden sind ermächtigt, mit dem Vorsitz in der
Prüfungskommission und mit der Durchführung dieser Prüfungen die zuständigen
Bezirksjägermeister gegen jederzeitigen Widerruf zu betrauen.
(5) Die Vorschriften über die Durchführung der Jägerprüfung sind vom Amte der
Landesregierung zu erlassen.
(6) Die Jagdkarte ist nur für die Person, auf deren Namen sie lautet, gültig,
gibt jedoch keine Berechtigung, ohne Zustimmung des Jagdberechtigten zu
jagen.
(7) Die Besitzer einer Jagdkarte sind verpflichtet, Wohnsitzveränderungen der
Behörde zu melden, die die Jagdkarte ausgestellt hat. Beeidete
Jagdschutzorgane sind auch verpflichtet, dieser Behörde Veränderungen in den
Voraussetzungen für den Bezug einer ermäßigten Jagdkarte (§ 39 Abs.2)
bekanntzugeben.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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