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21

Mittwoch, 7. Februar 2018, 09:52

Beim Goldschakal gelten auch die 4 Worte:
sehen schiessen schaufeln schweigen


aber sicher nicht!
keiner, der Jagd ernsthaft betreibt, der sein Revier und das Wild hegt und pflegt, wird jemals so vorgehen. Völlig egal, wie die Situation sich darstellt - wenn Unsicherheit herrscht, wenn etwas nicht klar ist, wenn also wir Jäger uns vor dem Schuss nicht zu 100% sicher sind, bleibt der Finger gerade. Ausnahmslos.
Weidmannsheil!
***wmh***
cpm

22

Mittwoch, 7. Februar 2018, 10:17

Schießen, freuen, Foto machen und zum Präparator fahren....
So wäre mein Plan

23

Mittwoch, 7. Februar 2018, 10:34

Goldschkal

Schießen, freuen, Foto machen und zum Präparator fahren....
So wäre mein Plan

Sehe ich auch so. Man muss das Foto ja nicht in die Bezirkszeitung geben. Da gäbe es vermutlich Aufregung, obwohl die rechtliche Situation den Abschuss erlaubt.

Jagdfreund

24

Mittwoch, 7. Februar 2018, 10:45

Ja, warum unnötig Wirbel aufkommen lassen auch wenn man nichts verbotenes getan hat.


Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

25

Mittwoch, 7. Februar 2018, 20:35

Zitat

@ Nickback und Blaser:

Ist das somit geklärt oder soll ich beim NÖ JVB auch noch anfragen, was zum Raubzeug gehört ?

Jagdfreund
Mich würde es interessieren...

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

26

Donnerstag, 8. Februar 2018, 12:15

Raubzeug

Mich würde es interessieren...

Mich selbst auch. Dann frage ich einfach an.

Jagdfreund

27

Freitag, 9. Februar 2018, 09:49

WAs gehört zum Raubzeug



Auf meine neuerliche Anfrage, was zum Raubzeug gehört, habe ich die unten stehende Antwort erhalten. Hilft nicht sehr, finde ich, weil man sich erst recht aus dem Gesetz zusammen suchen muss, was alles dazu gehört. Aber ich wollte nicht weiter nachfragen.

--------------------------------------
in NÖ gelten als Raubzeug alle nicht jagdbaren Tiere, die Wild (jagdbare Tiere) schädigen. Dies sind insbesondere revierende Hunde, wildernde Hunde und umherstreifende Katzen. Mit freundlichen GrüßenSylvia Scherhaufer

28

Freitag, 9. Februar 2018, 10:01

Hallo Jagdfreund
Auf meine neuerliche Anfrage, was zum Raubzeug gehört, habe ich die unten stehende Antwort erhalten. Hilft nicht sehr, finde ich, weil man sich erst recht aus dem Gesetz zusammen suchen muss, was alles dazu gehört. Aber ich wollte nicht weiter nachfragen.

--------------------------------------
in NÖ gelten als Raubzeug alle nicht jagdbaren Tiere, die Wild (jagdbare Tiere) schädigen. Dies sind insbesondere revierende Hunde, wildernde Hunde und umherstreifende Katzen. Mit freundlichen GrüßenSylvia Scherhaufer



Danke für deine Bemühungen :thumbup:

Das trifft ja voll und ganz auf den Wolf zu #Händereib Gleich speichern das Mail *boseSicher ist sicher.

Naja, wenn das so ist.......
Ich denke die richtige Antwort hat dann Cody schon gegeben:

Wir haben unter Raubzeug folgende Definition gehört.

RAUBZEUG ist
- Im Revier lebend,
- Schadet dem Wild
- ist nicht punkto Tierschutzgesetz oder anderweitig geschützt.

Somit fällt der Goldschakal in NÖ!!! nicht dem Haarraubwild sondern dem Raubzeug zu.

Erlegt werden darf er vom grundsätzlich vom Aufsichtsjäger.
Es gibt auch noch zwei andere Möglichkeiten aber in der Regel ist das unproblematischste, wenn der Aufsichtsjäger der Sache annimmt um Kritik seitens der Jagdgegner hintan zu stellen.

Diese Definition von Raubzeug habe ich bis jetzt noch nicht gekannt. Ich glaube aber jetzt ist alles klar.

Das einzige Problem an der Sache ist..... es gibt nix schriftliches, oder?

WMH

29

Freitag, 9. Februar 2018, 12:29

RAubzeug

Das einzige Problem an der Sache ist..... es gibt nix schriftliches, oder?

DAs Schriftliche wäre eigentlich im NÖ Landesjagdgesetz zu finden. DAs ist aber leider nicht sehr präzise, was nun genau darunterfällt, wie wir am Goldschakal gesehen haben. Ich hatte gehofft vom LJV eine exakte Liste zu bekommen. Leider Fehlanzeige.

Jagfreund

30

Freitag, 9. Februar 2018, 17:14

Zitat

Das einzige Problem an der Sache ist..... es gibt nix schriftliches, oder?

DAs Schriftliche wäre eigentlich im NÖ Landesjagdgesetz zu finden. DAs ist aber leider nicht sehr präzise, was nun genau darunterfällt, wie wir am Goldschakal gesehen haben. Ich hatte gehofft vom LJV eine exakte Liste zu bekommen. Leider Fehlanzeige.

Jagfreund
Genau darum ging es mir! Für mich ist das Thema Raubzeug nach dem Jagdgesetz ein sehr dehnbarer Begriff! Wenigstens bin ich mit meinen Befindlichkeiten nicht alleine!

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

Cody_87

Jäger

Beiträge: 177

Beruf: technischer Angestellter im Bauwesen

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31

Donnerstag, 15. Februar 2018, 08:52

Hallo Jagdfreund
Auf meine neuerliche Anfrage, was zum Raubzeug gehört, habe ich die unten stehende Antwort erhalten. Hilft nicht sehr, finde ich, weil man sich erst recht aus dem Gesetz zusammen suchen muss, was alles dazu gehört. Aber ich wollte nicht weiter nachfragen.

--------------------------------------
in NÖ gelten als Raubzeug alle nicht jagdbaren Tiere, die Wild (jagdbare Tiere) schädigen. Dies sind insbesondere revierende Hunde, wildernde Hunde und umherstreifende Katzen. Mit freundlichen GrüßenSylvia Scherhaufer



Danke für deine Bemühungen :thumbup:

Das trifft ja voll und ganz auf den Wolf zu #Händereib Gleich speichern das Mail *boseSicher ist sicher.

Naja, wenn das so ist.......
Ich denke die richtige Antwort hat dann Cody schon gegeben:

Wir haben unter Raubzeug folgende Definition gehört.

RAUBZEUG ist
- Im Revier lebend,
- Schadet dem Wild
- ist nicht punkto Tierschutzgesetz oder anderweitig geschützt.

Somit fällt der Goldschakal in NÖ!!! nicht dem Haarraubwild sondern dem Raubzeug zu.

Erlegt werden darf er vom grundsätzlich vom Aufsichtsjäger.
Es gibt auch noch zwei andere Möglichkeiten aber in der Regel ist das unproblematischste, wenn der Aufsichtsjäger der Sache annimmt um Kritik seitens der Jagdgegner hintan zu stellen.

Diese Definition von Raubzeug habe ich bis jetzt noch nicht gekannt. Ich glaube aber jetzt ist alles klar.

Das einzige Problem an der Sache ist..... es gibt nix schriftliches, oder?

WMH


Hab mir das genau so in meiner Mitschrift notiert. Da der Vortragende immer wieder gerne Fragen an die Runde gestellt hat, die sich auf das zuvor gehörte bezogen haben, um festzustellen, was davon hängen bleibt- kamen auch die Ratespiele welche Tiere zum Raubzeug gehören.

Darunter fällt:

-) Katzen (wenn Entfernung >300m vom nächstgelegenen Gebäude/ nächstgelegener Siedlung mit leisem Nachsatz- "wenns ned grad des Halsband von der Mali-Tant umhängen hat- wobei rechtl. gedeckt aber moralisch halt nicht so glorreich"
-) wildernde (unter Umständen auch revierende) Hunde;(sofern es sich um Hunderassen handelt, die Wild schaden können. Mops und Handtaschenratte z.B sind im Leo) Gebrauchshunde und Therapiehunde sind sowieso im Leo :D

-) Goldschakal
-) Mink
-) Wanderratte

Werde bei Gelegenheit nachsehen ob ich noch einen Kandidaten vergessen habe.


Das gilt allerdings nur für Niederösterreich

Andi73

Rotwildjäger

Beiträge: 609

Beruf: Wirtschaftsinformatiker

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32

Samstag, 17. Februar 2018, 08:57

Danke für deine Bemühungen

Das trifft ja voll und ganz auf den Wolf zu Gleich speichern das Mail Sicher ist sicher.

Naja, wenn das so ist.......
Ich denke die richtige Antwort hat dann Cody schon gegeben:



Der Wolf zählt zum jagdbaren Wild in Nö ist aber ganzjährig geschont. Daher ist er auf der Liste mit den Schußzeiten oben, der Goldschakal aber nicht daher Raubzeug.

Wmh. Andi

33

Samstag, 17. Februar 2018, 11:21

RAubzeug

In NÖ zählt auch noch die Nutria (Biberratte) dazu

Jagdfreund

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