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1

Freitag, 2. Februar 2018, 14:22

Raubwild/Raubzeug NÖ

Durch einen Artikel im aktuellen Weidwerk aufmerksam geworden und nun von der Neugier treibend hätte ich eine Frage an euch?

Der Goldschakal fällt, laut einem Beitrag, unter Raubzeug! Auch ich lernte das vor seehr vielen Jahren so! Nun finde ich aber nichts im Jagdgesetz dazu! Ich fand nur einen Artikel wo ein Goldschakal erlegt wurde (2012) und laut Ing. Gansterer der Abschuss legal war!
Also wo finde ich dieses Passus mit Raubzeug und was davon erlegt werden darf?

Wmh

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Waldi2503

Rotwildjäger

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2

Sonntag, 4. Februar 2018, 11:04

Servus,

Also ich lernte es so, dass Raubzeug nur Katzen und Hunde sind. Der Goldschakal ist aber Haarraubwild. Nur hat der keine Schusszeit, daher nicht jagdbar.
Waldi

3

Sonntag, 4. Februar 2018, 11:45

Goldschakal in NÖ

Aus dem Artikel im Weidwerk entnehme ich, dass der Goldschal in NÖ zum "Raubzeug" zählt (siehe S.23, linke Spalte, 2.Absatz vor der Überschrift "Goldschakal-Forschung". Dazu finde ich im Internet folgenden Artikel:

https://www.meinbezirk.at/enns/lokales/j…al-d358579.html aus dem Jahr 2012

Auszug daraus: "Dass der Abschuss legal war, bestätigt Alois Gansterer vom nö. Landesjagdverband. „Der Goldschakal fällt rechtlich unter den Sammelbegriff Raubzeug“, erklärt er."

Also darf man offenbar in NÖ den Goldschakal schießen und zwar ohne zeitliche Beschränkung. Geschont ist vermutlich auch hier die führende Fähe.

So verstehe ich das jedenfalls

Jagdfreund

Waldi2503

Rotwildjäger

Beiträge: 457

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4

Sonntag, 4. Februar 2018, 13:00

Hi,

Hier fehlt der Goldschakal aber http://noeljv.at/files/schuszzeiten_noe.pdf

Daher ist er kein jagdbares Wild in NÖ, muss folglich Raubzeug sein.
Danke, wieder was klarer.
Waldi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Waldi2503« (4. Februar 2018, 13:19)


Cody_87

Jäger

Beiträge: 177

Beruf: technischer Angestellter im Bauwesen

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5

Sonntag, 4. Februar 2018, 14:41

Wir haben unter Raubzeug folgende Definition gehört.

RAUBZEUG ist
- Im Revier lebend,
- Schadet dem Wild
- ist nicht punkto Tierschutzgesetz oder anderweitig geschützt.

Somit fällt der Goldschakal in NÖ!!! nicht dem Haarraubwild sondern dem Raubzeug zu.

Erlegt werden darf er vom grundsätzlich vom Aufsichtsjäger.
Es gibt auch noch zwei andere Möglichkeiten aber in der Regel ist das unproblematischste, wenn der Aufsichtsjäger der Sache annimmt um Kritik seitens der Jagdgegner hintan zu stellen.

6

Montag, 5. Februar 2018, 06:59

Wir haben vor 2 Jahren den Jagdaufseher gemacht und dabei wurde uns gelernt dass der Goldschakal als Raubzeug eingestuft ist.
Haben das von höchster Stelle erfahren.

7

Montag, 5. Februar 2018, 14:42

Es wurde damals das Goldschakalrudel als Raubzeug von der BH Amstetten eingestuft und mit der zusätzlichen Begründung das diese Tiere nicht heimisch sind zum Abschuss freigegeben.

Es wurde damals, Gott sei Dank, schnell gehandelt und die Sache konnte ohne großen Medienrummel in Zaun gehalten werden. (siehe Beispiel Wolf)

Es bleibt aber die Frage offen, warum sich die zwei Alttiere bzw. der spätere Rudel entschieden hat sich im Hegering Enns- Donauwinkel plötzlich heimisch zu fühlen??? War auch der erste und letzte Rudel seit 2012.

WMH
Walter

8

Montag, 5. Februar 2018, 15:54

Hallo!

Bei mir ist der Kurs noch nicht so lange her, und uns wurde auch erklärt das der Goldschakal unter Raubzeug fällt in NÖ...

Laut meinen Kursunterlagen darf Raubzeug vom Besitzer/Pächter der Jagd erlegt werden, muss aber nicht.

Der Aufsichtsjäger muss Raubzeug lt. Gesetz erlegen.

Der Ausgeher darf (so lange es auf dem Ausgehschein vermerkt ist) und er Ortskundig ist auch Raubzeug erlegen.

Es gibt ein Goldschakalmonitoring von der BOKU wo man Sichtungen und auch Abschüsse melden soll bzw. muss...

https://www.goldschakal.at/
Nach der Jagd ist vor der Jagd!!! :!: :!: :!:

9

Montag, 5. Februar 2018, 19:03

Goldschakal

Der Ausgeher darf (so lange es auf dem Ausgehschein vermerkt ist) und er Ortskundig ist auch Raubzeug erlegen.

Ich habe bei der Redaktion des Weidwerk angefragt, wie die rechtliche Situation genau ist. Warte noch auf Antwort.

Jagdfreund

10

Montag, 5. Februar 2018, 20:19

Wahrscheinlich kennt sich da auch keiner richtig aus *rofl


Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

11

Dienstag, 6. Februar 2018, 06:46

Da kennt sich glaub ich wirklich keiner aus :D

Andi73

Rotwildjäger

Beiträge: 609

Beruf: Wirtschaftsinformatiker

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12

Dienstag, 6. Februar 2018, 06:54

Goldschakal gilt in NÖ als Raubzeug somit ganzjährig frei.
Ist nicht in die Abschlußliste einzutragen und sollte nicht großartig publik gemacht werden.

13

Dienstag, 6. Februar 2018, 07:14

Danke für die Info. :)
Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

14

Dienstag, 6. Februar 2018, 12:30

Beim Goldschakal gelten auch die 4 Worte:
sehen schiessen schaufeln schweigen
Wmh
Rancher

15

Dienstag, 6. Februar 2018, 13:58

Zitat

Wir haben vor 2 Jahren den Jagdaufseher gemacht und dabei wurde uns gelernt dass der Goldschakal als Raubzeug eingestuft ist.
Haben das von höchster Stelle erfahren.
Wo ist das aber in schriftlicher Form nachzulesen? Im Jagdgesetz steht er nicht (mehr) drinnen! Bei meiner Jagdprüfung, bilde ich mir ein, stand er noch drinnen! Mir fehlt auch die Aufzählung was alles unter Raubzeug fällt, das war früher auch angeführt (Hunde, Katzen....usw)

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Andi73

Rotwildjäger

Beiträge: 609

Beruf: Wirtschaftsinformatiker

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16

Dienstag, 6. Februar 2018, 14:25

Info stammt aus der Bezirksjägerkonferenz vor rund 2 Wochen - Mag. Scherhaufer

17

Dienstag, 6. Februar 2018, 19:09

Antwort des NÖ LJV

Diese Antwort habe ich auf meine Anfrage erhalten, wer nun in NÖ einen Goldschakal erlegen darf.


"Raubzeug darf sowohl vom Jagdaufseher, vom Jagdausübungsberechtigten und über deren besondere Ermächtigung auch von anderen ortskundigen im Jagdgebiet ständig zur Jagd berechtigten Personen mit Jagderlaubnisschein erlegt werden. Sie finden diese Regelung in § 64 NÖ JG. Mit freundlichen GrüßenSylvia Scherhaufer"

18

Mittwoch, 7. Februar 2018, 06:46

Danke für deine Recherche aber ich denke das wissen die meisten von uns eh schon.

Ich hätte gerne folgende Frage beantwortet gehabt:

Was gehört in NÖ alles zum Raubzeug und wo ist das schriftlich hinterlegt damit man auch was in der Hand hat??

19

Mittwoch, 7. Februar 2018, 08:11

Ziemlich weit unten steht hier folgendes
http://www.jagdbezirk-bruckleitha.at/index.php?id=13

unter dem Bild vom apportierenden Fuchs


Raubzeug

Unter Raubzeug sind sonstige dem gehegten Wild schädliche Tiere, insbesondere revierende oder wildernde Hunde zu verstehen.

Neben wildernden und revierenden Hunden und herumstreifenden Katzen, die speziell in § 64 NÖ JG genannt sind (insbesondere) gehören zum Raubzeug:
• Wanderratte
• Nutria (Biberratte)
• Mink (Amerikanischer Nerz)
• Goldschakal

20

Mittwoch, 7. Februar 2018, 09:01

RAubzeug

@ Nickback und Blaser:

Ist das somit geklärt oder soll ich beim NÖ JVB auch noch anfragen, was zum Raubzeug gehört ?

Jagdfreund

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