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Dienstag, 9. Oktober 2018, 08:34

Stiller Teilhaber / Ausgeher in NÖ - Rechte und Pflichten !?

Guten Morgen!

Wenn man einen Jagdpächter finanziell unterstützen möchte, aber nicht öffentlich bekannt sein möchte gibt es wohl die Möglichkeit als Stiller Teilhaber das zu tun ... oder sehe ich das falsch. Stille Teilhaber sind nach dem NÖ Jagdgesetz "nur" Ausgeher ... wenn ich das richtig verstehe.

Welche Rechte und Pflichten haben Ausgeher?
Kann/Soll man einen eigenen Vertrag/Vereinbarung machen, wenn man "mehr" Rechte haben möchte, wie Abschüsse tätigen, Einladungen aussprechen, ...?

Danke und Grüße!

2

Dienstag, 9. Oktober 2018, 09:05

Hallo

Bei unserer "Ortschaftsjagd" ist es so wie du es meinst.

Offiziell heißt es ja Jagdgesellschaft. Da ist der Jagdleiter, Aufseher und noch ein paar, die sind angeschrieben, das heißt auf der BH gemeldet. Sollte es irgendwelche Probleme geben dann sind es die, die sich die BH holt.

Dann gibt es noch die Ausgeher. Da gehöre ich dazu. Ich habe die selben Rechte und Pflichten wie alle anderen aber das ist eine Ausmachenssache. Da kenne ich Jagdgesellschaften bei uns da ist es komplett anders. Wie gesagt, das muss man vorher abklären.

Was ich zb. bekommen habe ist ein Jagderlaubnisschein. Damit bin ich berechtigt in unserem Revier zu jagen ( Fallenjagd und Raubzeug).

Wenn man den Jagderlaubnisschein googelt steht zwar das die Jagd generell ( außer Falle und Raubzeug) auch mündlich vereinbart werden kann aber wenn dich die Polizei kontrolliert und nicht kennt, dann hast du ja keinen schriftlichen Nachweis und könntest ja auch ein Wilderer sein.

Die NÖ-Jagdkarte alleine berechtigt dich ja nur in ganz NÖ die Jagd ausüben zu dürfen wenn es dir jemand erlaubt.

Jetzt kennst dich wahrscheinlich noch weniger aus als vorher :whistling:

3

Dienstag, 9. Oktober 2018, 12:09

Stiller Teilhaber

Wenn man einen Jagdpächter finanziell unterstützen möchte, aber nicht öffentlich bekannt sein möchte gibt es wohl die Möglichkeit als Stiller Teilhaber das zu tun ... oder sehe ich das falsch. Stille Teilhaber sind nach dem NÖ Jagdgesetz "nur" Ausgeher ... wenn ich das richtig verstehe.

Ich bin kein Experte im Jagdrecht aber als Jurist kenn ich mich zumindest ein wenig aus:

Man findet nicht viel über "Ausgeher" und ihre Rechte und Pflichten. ch denke, es kommt ganz darauf an, wie hoch dein Beitrag ist und was du willst. Wenn du mit einem größeren Beitrag auch bestimmte Rechte für dich haben möchtest, sollte das am besten (möglichst schriftlich) vereinbart werden. Sonst stehst du am Ende vielleicht blöd da. VErmutlich könnte man es auch so machen: Im Ausgehschein genau vermerken, was du schießen darfst. Sobald du diesen Schein hast, kannst du dein Geld geben. Dabei bleibt aber eine Unsicherheit: Wie beweist im Zweifel,, dass du Geld gegeben hast. ?

Wenn es nur um kleinere Beiträge geht und ein gutes Verhältnis besteht, genügen wohl auch mündliche Vereinbarungen. Ansonsten lieber alles schriftlich.

Im Zweifel würde ich mich - vor allem bei größeren Beiträge - im Landesjagdverband erkundigen. Solche Situationen sind denen ja sicher bekannt.

4

Dienstag, 9. Oktober 2018, 12:52

Glaub dass du als Ausgeher gesetzlich keine Pflichten und Rechte hast.
Dies muss so weit ich informiert bin alles intern abgesprochen und abgeklärt sein.
Wenn du gleichberechtigt sein willst aber nicht als Pächter aufscheinen willst, solltet ihr das wirklich intern besprechen und eventuell schriftlich festhalten.
Ausgehschein ist jedenfalls sehr zu empfehlen. Weiß gar nicht wie oft ich schon kontrolliert wurde von der Polizei.....dann is halt blöd wenn du nichts zum vorweisen hast ;)

Cody_87

Jäger

Beiträge: 177

Beruf: technischer Angestellter im Bauwesen

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5

Dienstag, 9. Oktober 2018, 13:13

Soweit ich informiert bin, ist ausschließlich NÖ als Ausgeher kein separates Schriftstück erforderlich.
Ein Bekannter von mir ist Ausgeher in einem Revier und hat dort alles per mündlicher Vereinbarung geregelt.
Ich sag mal so- ich hätt gern einen Wisch in der Hand, wenn mich die Polizei im Nahbereich kontrollieren würde. Selbst wenn alles rechtens ist, hast du die Scherereien.

Rechte/ Pflichten hast du insofern, dass du dich an das geltende Jagdgesetz bzw. die jew. Bestimmungen bzgl. Abschüsse zu halten hast.
Mithilfe im Revier ist demnach ebenso Ausmachungssache- würde persönlich aber jede Möglichkeit nutzen, im Revier mit anzupacken, da man dort sicherlich noch einiges lernen kann, was man nicht im Jagdkurs bzw. Prüfungsbehelf gehört, gesehen hat.



Angaben ohne Gewähr, da ich selber leider keine Ausgehmöglichkeit habe und daher nur auf "mündliche Überlieferung" zurückgreifen kann.

6

Dienstag, 9. Oktober 2018, 14:18

Auf den Jagderlaubnisschein habe ich bestanden. (und ausgefüllt und ausgedruckt. Er brauchte nur noch unterschreiben)
Das steht zwar nur Raubwild, Raubzeug drauf, aber der Polizei gegenüber kann ich sofort beweisen, dass ich hier mit einem geladenen Gewehr sein darf..
Dass ich mittlerweile mehr darf, interessiert die Polizei nicht wirklich. Und wenn doch, dürfen sie jeden Jäger der Ortschaft anrufen, da der Jagdleiter meine Gegend und Wild bei der Jagdsitzung öffentlich verkündet hat.

Nächstes Jahr werde ich stilles Mitglied und muss dann neben den üblichen Arbeiten, die ich jetzt schon mache, dafür auch noch bezahlen. (Heuer war meine Arbeit gratis für mich.)

Wmh

Andi73

Rotwildjäger

Beiträge: 609

Beruf: Wirtschaftsinformatiker

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7

Mittwoch, 10. Oktober 2018, 06:43

Wmh Zusammen.

Bei mir ist es wie folgt geregelt:
- Als Ausgeher hab ich die selben Rechte und Pflichten wie die Pächter im Innenverhältnis.
- Wir zahlen auch anteilig die selbe Pacht.
- Gegenüber der Behörde scheinen jedoch nur die "Hauptpächter" auf.
- Abschussvorgaben sind die gleichen wie bei den Hauptpächtern.
- Bei Revierarbeiten wird an einem Strang gezogen.

In der Praxis kannst du halt einen Ausgeher leichter "entsorgen" als einen Hauptpächter.

Wmh.
Andi

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