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1

Montag, 30. März 2020, 08:32

Einschießen im Revier

Hallo Leute!

Ich schieße normalerweise ausschließlich am Schießstand ein.
Heuer vermutlich bis 16.4 kaum möglich (schauen wir mal ob die Maßnahmen nicht noch verschärft werden ;) ).

Eigentlich sollte alles gerade aus ballern aber trotzdem mache ich immer wieder gerne einen Schuss um die Einstellungen bei Büchse und ZF zu kontrollieren.


Jetzt bleibt mir nichts anderes übrig als im Revier das durchzuführen.
Laserentfernungsmesser ist vorhanden.

Welche Tipps habt ihr?
Anschussscheibe bastln?
Hab auf A4 die RWS Anschussscheibe mal ausgedruckt.
Karton ist vorhanden.
Holzgestell bastln. Schuhkarton etc?

Danke euch für die Tipps.

Liebe Grüße

Andi73

Rotwildjäger

Beiträge: 609

Beruf: Wirtschaftsinformatiker

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2

Montag, 30. März 2020, 08:38

100m Waagrechte Entfernung. mit perfektem Kugelfang - nehme meist einen Baumstumpf als Ziel.

Karierter Zettel, Kreis + Rechteck für 4 cm Hochschuß bei Bedarf einzeichnen, aufhängen, Aufsichtsjäger vorher verständigen :rolleyes: und los gehts
Mit Spektiv kontrollieren..

Wmh.
Andi

PS: Hier gab es einmal ein pdf zum Ausdrucken, oder?

BrandlB

Rotwildjäger

Beiträge: 527

Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.

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3

Montag, 30. März 2020, 09:52

Bananenschachtel und mit normalem Malerkrepp einfach die RWS A4 Scheibe aufkleben.

Kugelfang beachten und Feuer frei.

Ist kein Problem und auch erlaubt.
Bei Fragen über Waffen und Munition gerne ein PN schicken.

4

Montag, 30. März 2020, 10:58

Was für ein Gschiess um`s einschießen, habt ihr Heinzelmännchen im Waffenschrank die beim ZF herumschrauben. *rofl
Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

5

Montag, 30. März 2020, 11:00

Okay. So dachte ichs mir.

Ja ist alles abgeklärt dass ich Einschießen kann.
Kugelfang ist klar. Kein Problem bei uns.

Ja die A4 Scheibe von RWS als PDF hab ich und ausgedruckt.


Danke. Beste Grüße

6

Montag, 30. März 2020, 11:26

Ich nehme lieber diese Scheibe.

Forums Anschussscheibe



Hier zum Runterladen. Rocces Anschussscheibe


100m Waagrechte Entfernung. mit perfektem Kugelfang - nehme meist einen Baumstumpf als Ziel.
...

Baumstumpf, obwohl verlockend, finde ich nicht so gut. Sollte eine gröbere Abweichung vorhanden sein ist die Gellergefahr nicht zu unterschätzen!

g,

7
Dieses Posting wurde CO2 Neutral geschrieben...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »7sleeper« (30. März 2020, 11:41)


7

Montag, 30. März 2020, 12:02

Hallo.
Danke. Die Schaut gut aus. Ich
Werde einen Karton aufstellen wo hinterbei ein Hang ist.

Liebe Grüße

BrandlB

Rotwildjäger

Beiträge: 527

Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.

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8

Montag, 30. März 2020, 15:37

Was für ein Gschiess um`s einschießen, habt ihr Heinzelmännchen im Waffenschrank die beim ZF herumschrauben. *rofl


Genau wegen solcher Jäger passiert was. An einer Waffe können diverse Fehler auftreten - auch ohne Heinzelmännchen. Kann jahrelang gut gehen. Wenn du selbst nix davon hältst, ok. Aber über andere lachen ist nicht ok Franzl.

Verantwortungsbewusste Jäger sind zumindest einmal pro Jahr zum Kontrollschießen.
Bei Fragen über Waffen und Munition gerne ein PN schicken.

9

Montag, 30. März 2020, 19:52

Sorry, der Lacher bezieht sich aufs Heinzelmännchen.
An einer Waffe können diverse Fehler auftreten




Wann treten deiner Meinung nach Fehler an einer Waffe auf?
Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

10

Montag, 30. März 2020, 20:36

Aufpassen: wenn ich das noch richtig im Kopf habe (Kurs des LjvNö) ist nur ein Kontrollschießen der Waffe im Revier erlaubt.
Einschießen bzw Anschießen sind nicht erlaubt.
Einschießen= Visier wird auf z.b.: eine neue Laborierung eingeschossen
Anschießen= Überprüfung der Treffpunktlage bzw. Ermittlung eines Streukreises
Kontrollschießen= Kontrolle ob die Waffe trifft wo man hinschießt
Es gab angeblich Fälle wo es juristische Probleme gab wegen einer Anzeige und der Betroffene gab das Einschießen der Waffe an.

11

Montag, 30. März 2020, 20:45

Ich kenn wem. Da gab es mächtig Probleme.
Jagdkarte war vorübergehend weg.
War mein Nachsucheführer, sehr korrekter und guter Jäger.

12

Montag, 30. März 2020, 20:51

Ich glaube, um den Fall ging es damals unter anderem.....

13

Montag, 30. März 2020, 23:21

Waffenprobe im Revier

Aufpassen: wenn ich das noch richtig im Kopf habe (Kurs des LjvNö) ist nur ein Kontrollschießen der Waffe im Revier erlaubt.

Interessant, danke !

Jagdfreund

14

Dienstag, 31. März 2020, 00:12

Okay. Es ist ja nur ein Kontrollschuss.
Ich habe mit der Waffe im Jänner das letzte Mal geschossen.
Und vor der Saison würde ich einfach einen Kontrollschuss machen, mehr nicht.
Im Waidwerk 2013 wird der Kontrollschuss "erlaubt" im Revier.
Mal schauen was ich rausfinden kann.
Beste Grüße

15

Dienstag, 31. März 2020, 06:33

Und was macht man wenn sich beim Kontrollschuss eine Korrektur notwendig ist?

Hoffe das es mit dem Schalldämpfer weniger Aufregung gibt falls mal notwendig.

g,

7
Dieses Posting wurde CO2 Neutral geschrieben...

16

Dienstag, 31. März 2020, 06:54

Ein Kontrollschuss vor der Jagd bzw. nach langer Pause sollte schon sein!
Wir schießen schließlich auf ein Lebewesen und da sollte zumindest von der Ausrüstung mal alles passen und jede Fehlerquelle ausgeschlossen werden.
Die Schützenstreuung ist ohnehin eine erhebliche Fehlerquelle

17

Dienstag, 31. März 2020, 08:35

Ich müsste lügen, aber ich weiss jetzt nicht, ob wir in Kärnten diesbezüglich eine Regelug im Jagdgesetz haben ?(

Jedenfalls habe ich am Samstag meinen "neuen" MS das erste mal geschossen damit ich überhaupt weiss, wo ich unterwegs bin.

Wmh :mrgreen:

Wer nicht liebt Wein und Weiber,
der wird niemals Jäger, bleibt immer Treiber.

BrandlB

Rotwildjäger

Beiträge: 527

Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.

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18

Dienstag, 31. März 2020, 18:38

Aufpassen: wenn ich das noch richtig im Kopf habe (Kurs des LjvNö) ist nur ein Kontrollschießen der Waffe im Revier erlaubt.
Einschießen bzw Anschießen sind nicht erlaubt.
Einschießen= Visier wird auf z.b.: eine neue Laborierung eingeschossen
Anschießen= Überprüfung der Treffpunktlage bzw. Ermittlung eines Streukreises
Kontrollschießen= Kontrolle ob die Waffe trifft wo man hinschießt
Es gab angeblich Fälle wo es juristische Probleme gab wegen einer Anzeige und der Betroffene gab das Einschießen der Waffe an.


Leute - das Einschießen, Anschießen oder Kontrollschießen hat mit dem Jagdgesetz nicht wirklich zu tun, da gehts eher ums Waffengesetz. Als Jäger mit Jagderlaubnisschein im Revier kann euch das Waffengesetz das nicht verbieten.

Weiters gibts eine ÖNorm zu Ausdrücken - die kennt diese Definitionen in diesem Sinne nicht.

Und in Österreich gilt „in dubio, pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten. Da es in keinem Gesetz dazu genaue Definitionen gibt, inwiefern das Verboten ist, kann euch niemand etwas anhaben. Es kann euch defakto keiner kontrollieren, was ihr beschießt oder zu welchem Zweck.

Wenn natürlich jeden Tag viele Schüsse abgegeben werden, handelt es sich hierbei nicht um einen Teil der Jagdausübung, sondern Sportschießen - das ist wieder was anderes.

Wollt ihr zu 99,9% sicher gehen, dann lasst euch das vom Grundstücksbesitzer bestätigen, dass ihr dort die Schussleistung eurer Waffe überprüfen dürft. Hat es Mängel (Zielfernrohr Justieren notwendig...) so ist das ja kein Problem, die die Waffe nunmal das Werkzeug ist und ihr als Jäger gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde für den Abschussplan haften müsst.
Bei Fragen über Waffen und Munition gerne ein PN schicken.

19

Dienstag, 31. März 2020, 20:06

Hallo lieber Brandl



Zitat

Als Jäger mit Jagderlaubnisschein im Revier kann euch das Waffengesetz das nicht verbieten.

Das weiß der Passant/ Wanderer mal nicht und ruft die Polizei. Die müssen das ja auch nicht wissen, tun das aber mal als korrekt ab und verfassen einen Bericht das sich irgendwer bedroht gefühlt hat aber eh nix passiert ist und keine Gefahr bestand.

Der "Zuständige" wird nervös und zieht mal die Jagdkarte ein und verhängt ein vorläufiges Waffenverbot. Polizei kommt vorbei und nimmt dir ALLES weg.

Jeder Einspruch ist zwecklos weil er dieses Verbot nicht aufhebt.

Zitat

Und in Österreich gilt „in dubio, pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten.

Schön wenn es so ist. Wenn aber zw. ausgesprochenen Waffenverbot und Freispruch ein halbes Jahr ist dann ist das nicht mehr lustig. Da können Jagdpachten, Gesellschaftsjagden, Aufseherposten und sogar die Arbeit verloren gehen.

Aber man war wenigstens im Recht und hat nix falsch gemacht.



Wie oft kommt es zu einem Freispruch? Und warum ist man bis dorthin der Verdächtigte/Beschuldigte/Angeklagte obwohl nix rauskommt.

Im Zweifel wird mal ein Waffenverbot ausgesprochen und alle Waffenrechtlichen Dokumente entzogen.



Zitat

Wollt ihr zu 99,9% sicher gehen, dann lasst euch das vom Grundstücksbesitzer bestätigen, dass ihr dort die Schussleistung eurer Waffe überprüfen dürft. Hat es Mängel (Zielfernrohr Justieren notwendig...) so ist das ja kein Problem, die die Waffe nunmal das Werkzeug ist und ihr als Jäger gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde für den Abschussplan haften müsst.

Ob sowas als Begründung geht??

Wofür gibt es den Beruf Büchsenmacher?? Es gibt dafür Schießplätze. Wirst dann als Antwort bekommen. Die haben das gelernt und sind dafür da.

Wenn beim Auto was ist kannst auch nicht 200km/h auf der Autobahn fahren nur weil da was scheppert oder der Motor eingefahren werden muss.


Es geht immer alles so lange gut bis wer die Polizei anruft oder sich bedroht fühlt, egal ob was wahres dran ist oder nicht.

BrandlB

Rotwildjäger

Beiträge: 527

Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.

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20

Dienstag, 31. März 2020, 20:59

Für ein vorläufiges Waffenverbot muss es einen triftigen Grund geben. Dies kann nicht einfach so ausgesprochen werden. Ein vorläufiges WV ist ein Bescheid - darin hat eine Rechtsgrundlage zu stehen. Ansonsten ist das AMTSMISSBRAUCH - wird man danach noch freigesprochen, gibt es eine Amtshaftung für die entstandenen Schäden.

Nur weil es einen Einzelfall gegeben hat (dessen Umstände wir nicht kennen...), müssen wir nicht alle den Schwanz einziehen.
Bei Fragen über Waffen und Munition gerne ein PN schicken.

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