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Mittwoch, 27. April 2011, 21:16

§62 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 62. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1997 in Kraft. Gleichzeitig treten das Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443, sowie das Waffengesetz-Übergangsrecht 1986, BGBl. Nr. 443, und Artikel II der 2. Waffengesetznovelle 1994, BGBl. Nr. 1107, außer Kraft.
(2) Auf vor diesem Zeitpunkt verwirklichte Straftatbestände bleibt das Waffengesetz 1986 weiterhin anwendbar. Ebenso bleibt Artikel II der 2. Waffengesetznovelle 1994 auf anhängige Verfahren über Entschädigungen für auf Grund dieser Bestimmung abgelieferte Waffen weiterhin anwendbar.
(3) § 42 Abs. 5 letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(4) §§ 2 Abs. 2, 42a und 61 Z 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2001 treten mit 1. Juli 2001 in Kraft.
(5) § 51 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(6) Die §§ 41, 47 Abs. 5, 50 Abs. 1a und 3 und 51 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 134/2002 treten mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
(7) § 47 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2004 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(8) § 55 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 4/2008 tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft.
(9) Die §§ 2 Abs. 1 und 3, 6, 8 Abs. 7, 9 samt Überschrift, 11 Abs. 2, 12 Abs. 4, 6 und 8, 13 Abs. 1 und 1a, § 16a samt Überschrift, die Überschrift des 3. Abschnitts, §§ 17 Abs. 2 und 3, 18 Abs. 2, 3, 3a, 3b, 4 und 5, die Überschrift des 4. Abschnitts, § 19 Abs. 1, die Überschrift des § 20, §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 Abs. 1, 2, 3, 5 und 6, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1, 2, 2a und 3, 24, 25 Abs. 3, 4 und 5, die Überschrift des § 28, §§ 28 Abs. 1, 2, 3, 6 und 7, 29, die Überschrift des 5. Abschnitts, §§ 30 bis 34 samt Überschriften, die Überschrift des § 35, §§ 35 Abs. 1, 2 und 3, 36 Abs. 2, 3 und 4, 37 Abs. 1, 2, 3, 7 und 8, 39 samt Überschrift, 40 Abs. 1 und 3, 41a samt Überschrift, §§ 42 Abs. 3, 5 und 8, 42a, 43 Abs. 1, 3, 4 und 7, 44, 45, 46, 47 Abs. 2 und 4, 48 Abs. 3, 50 Abs. 1, 51 Abs. 1 und 2, 52 Abs. 1, 54 Abs. 3, 55, 56 Abs. 1, 57 Abs. 6, §§ 58 Abs. 2 bis 4 und 58a samt Überschriften, §§ 59, 61 sowie das Inhaltsverzeichnis in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2010 treten mit dem gemäß § 58 Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt, spätestens jedoch am 1. Jänner 2015 in Kraft; gleichzeitig treten § 26 und die Anlagen 1 bis 9 außer Kraft.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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