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Donnerstag, 28. April 2011, 23:00

§4 Dauer der Impfmaßnahmen

§ 4. In tollwutverseuchten Gebieten muss die orale Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut nach Bestätigung des letzten Tollwutfalles durch das zuständige nationale Referenzlabor noch über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren fortgeführt werden.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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