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Donnerstag, 16. Juni 2011, 12:12

§ 9 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Schutze der wildwachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Tiere (Naturschutzverordnung) vom 18.März 1936 (RGBl.I, Seite 181), i.d.F. der Verordnung vom 16.März 1940 (RGBl.I, Seite 567), und die Verordnung über die wissenschaftliche Vogelberingung (Vogelberingungsverordnung) vom 17.März 1937 (RGBl.I, Seite 331), beide i.d.F. der Verordnung zur Einführung der Naturschutzverordnung und der Vogelberingungsverordnung in der Ostmark vom 16.März 1940, RGBl.I, Seite 568, außer Kraft.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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