Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 15. Juli 2011, 08:55

§ 10 Der Bezirksleiter

(1) Der Bezirksleiter und für jeden Gerichtsbezirk ein Stellvertreter werden von den Ortseinsatzleitern auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
(2) Die Aufgaben des Bezirksleiters sind:
a) Koordinierung der Tätigkeit der Ortseinsatzleiter,
b) Durchführung des Arbeitsprogrammes,
c) Erstattung des Tätigkeitsberichtes und des Rechnungsabschlusses im Wege des Bezirkstages an den Landesvorstand.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at