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Freitag, 15. Juli 2011, 08:59

§ 18 Kartei

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat über die von ihr bestellten Berg und Naturwächter eine Kartei zu führen, die den Vor und Zunamen, das Geburtsdatum, den Beruf, die Anschrift und die Nummer des Dienstabzeichens zu enthalten hat.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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